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«Intangible Goods» als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufvertraege
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«Intangible Goods» als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufvertraege : Im UN-Kaufrecht und Internationalen Privatrecht sowie in deutschen Verbraucherschutzgesetzen

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631502281
ISBN-13 9783631502280
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Nov 28th, 2002
Weight 290 grams
Ksh 7,900.00
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Fast
Innerhalb des E-Commerce kommt dem Austausch materieller Guter derzeit noch die grote Bedeutung zu; der - zukunftige - Schwerpunkt des Handels im Internet wird im durchgangig elektronischen Vertrieb immaterieller Waren und Dienstleistungen liegen, unter Beteiligung von Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen situiert sind. Die Untersuchung geht daher dem Problem nach, ob das Kaufrechtsubereinkommen der Vereinten Nationen (CISG) bei grenzuberschreitenden Kaufvertragen, deren Leistungsgegenstande nicht korperliche Produkte sind, anwendbar ist. Geklart wird ebenfalls, ob aufgrund des Internationalen Privatrechts (IPR) das Hausturwiderrufsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das AGB-Gesetz und das Fernabsatzgesetz Anwendung finden. Im Hinblick auf sogenannte «Intangible Goods» (Software, MP3-Dateien etc.) wird erortert, inwieweit der Ubertragungsvorgang, bei dem eine Person den Gegenstand ohne Verwendung eines korperlichen Datentragers direkt uber das Internet erhalt, die Leistungsbewirkung also elektronisch via Datenfernubertragung erfolgt, einer Heranziehung dieser Gesetze im Wege steht.
Innerhalb des E-Commerce kommt dem Austausch materieller Güter derzeit noch die größte Bedeutung zu; der – zukünftige – Schwerpunkt des Handels im Internet wird im durchgängig elektronischen Vertrieb immaterieller Waren und Dienstleistungen liegen, unter Beteiligung von Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen situiert sind. Die Untersuchung geht daher dem Problem nach, ob das Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (CISG) bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, deren Leistungsgegenstände nicht körperliche Produkte sind, anwendbar ist. Geklärt wird ebenfalls, ob aufgrund des Internationalen Privatrechts (IPR) das Haustürwiderrufsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das AGB-Gesetz und das Fernabsatzgesetz Anwendung finden. Im Hinblick auf sogenannte «Intangible Goods» (Software, MP3-Dateien etc.) wird erörtert, inwieweit der Übertragungsvorgang, bei dem eine Person den Gegenstand ohne Verwendung eines körperlichen Datenträgers direkt über das Internet erhält, die Leistungsbewirkung also elektronisch via Datenfernübertragung erfolgt, einer Heranziehung dieser Gesetze im Wege steht.

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