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«Leoninische Vereinbarungen» und Ergebnisbeteiligungspflicht im deutschen und italienischen Gesellschaftsrecht
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«Leoninische Vereinbarungen» und Ergebnisbeteiligungspflicht im deutschen und italienischen Gesellschaftsrecht : Zum "patto leonino" des italienischen Rechts und moeglichen Entsprechungen im deutschen Recht

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Book Details

Format Hardback or Cased Book
ISBN-10 3631596413
ISBN-13 9783631596418
Edition New
Publisher Peter Lang AG
Imprint Peter Lang AG
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Dec 14th, 2009
Print length 174 Pages
Weight 390 grams
Ksh 9,250.00
Manufactured on Demand 0 in stock

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Fast
Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung, die italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum patto leonino des Codice civile. Diese besagt: «Die Vereinbarung, nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind, ist nichtig». Die Norm greift die societas leonina nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft. Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert, wie im italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als alternatives Kriterium nachzudenken.
Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung, die italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum patto leonino des Codice civile. Diese besagt: «Die Vereinbarung, nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind, ist nichtig». Die Norm greift die societas leonina nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft. Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert, wie im italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als alternatives Kriterium nachzudenken.

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