«Leoninische Vereinbarungen» und Ergebnisbeteiligungspflicht im deutschen und italienischen Gesellschaftsrecht : Zum "patto leonino" des italienischen Rechts und moeglichen Entsprechungen im deutschen Recht
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Book Details
Format
Hardback or Cased Book
Book Series
Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies
ISBN-10
3631596413
ISBN-13
9783631596418
Edition
New
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 14th, 2009
Print length
174 Pages
Weight
390 grams
Product Classification:
Comparative lawLegal historyConstitutional & administrative law
Ksh 9,250.00
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Quality
Fast
Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung, die italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum patto leonino des Codice civile. Diese besagt: «Die Vereinbarung, nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind, ist nichtig». Die Norm greift die societas leonina nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft. Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert, wie im italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als alternatives Kriterium nachzudenken.
Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung, die italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum patto leonino des Codice civile. Diese besagt: «Die Vereinbarung, nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind, ist nichtig». Die Norm greift die societas leonina nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft. Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert, wie im italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als alternatives Kriterium nachzudenken.
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