«Man erspare es mir, mein Juristenherz auszuschuetten» : Dr. iur. Kurt Tucholsky (1890-1935)- Sein juristischer Werdegang und seine Auseinandersetzung mit der Weimarer Strafrechtsreformdebatte am Beispiel der Rechtsprechung durch Laienrichter
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631575815
ISBN-13
9783631575819
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 15th, 2008
Weight
430 grams
Product Classification:
Literary studies: from c 1900 -Legal historyCriminal law & procedure
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Als fachkundiger Journalist und Schriftsteller ubte Kurt Tucholsky scharfe Kritik an der Justiz der Weimarer Republik, auerte sich aber auch zu grundsatzlichen Fragen des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Gerichtsverfassung. Trotz dieses Umstands haben sich die Juristen bislang kaum mit Tucholsky befasst: «Nicht einmal Tucholskys Jurastudium ist genau erforscht» (Michael Hepp). Die Untersuchung mochte zur Uberwindung dieses Desinteresses beitragen. Steht im ersten Teil der juristische Werdegang Tucholskys im Mittelpunkt, so behandelt der zweite Teil ausgewahlte Aspekte seiner Rechts- und Justizpublizistik. Aufschlussreich sind Tucholskys Beitrage zur Laienbeteiligung nicht zuletzt deshalb, weil sie neben Grundzugen seines strafrechtlichen Denkens seine bis in die Studienzeit zuruckreichende Beschaftigung mit der Freirechtsschule erkennen lassen.
Als fachkundiger Journalist und Schriftsteller übte Kurt Tucholsky scharfe Kritik an der Justiz der Weimarer Republik, äußerte sich aber auch zu grundsätzlichen Fragen des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Gerichtsverfassung. Trotz dieses Umstands haben sich die Juristen bislang kaum mit Tucholsky befasst: «Nicht einmal Tucholskys Jurastudium ist genau erforscht» (Michael Hepp). Die Untersuchung möchte zur Überwindung dieses Desinteresses beitragen. Steht im ersten Teil der juristische Werdegang Tucholskys im Mittelpunkt, so behandelt der zweite Teil ausgewählte Aspekte seiner Rechts- und Justizpublizistik. Aufschlussreich sind Tucholskys Beiträge zur Laienbeteiligung nicht zuletzt deshalb, weil sie neben Grundzügen seines strafrechtlichen Denkens seine bis in die Studienzeit zurückreichende Beschäftigung mit der Freirechtsschule erkennen lassen.
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