«Nemo testis in re sua» : Das Problem der Zeugnisfaehigkeit bei der Anwendung der deutschen Zivilprozeordnung von 1877
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631314612
ISBN-13
9783631314616
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Mar 1st, 1998
Weight
320 grams
Product Classification:
HistoriographyLegal historyPrivate / Civil law: general worksCommercial law
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Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zur zivilprozessualen Zeugnisfahigkeit und zur Nutzung des Wissens der Prozepartei fur die richterliche Entscheidungsfindung zwingen zu einer Korrektur der heute herrschenden Auffassung von der Entwicklung des Zivilprozesses anhand er ZPO. Als unhaltbar erweist sich der oberflachliche Schematismus bisheriger historischer Betrachtungsweisen, der die Herausbildung eines selbstbewut entscheidenden Zivilrichtertyps undifferenziert an die immer weitere Zuruckdrangung der Beweisregeln der gemeinen Prozelehre knupft. Die Art und Weise der kontinuierlichen reichsgerichtlichen Akzeptanz der im gemeinen Recht noch selbstverstandlichen Beweisregel nemo testis in re sua scharft fur den Juristen der Gegenwart den Blick fur die tatsachliche Tragweite des seit 1879 geltenden Prinzips freier richterlicher Beweiswurdigung.
Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zur zivilprozessualen Zeugnisfähigkeit und zur Nutzung des Wissens der Prozeßpartei für die richterliche Entscheidungsfindung zwingen zu einer Korrektur der heute herrschenden Auffassung von der Entwicklung des Zivilprozesses anhand er ZPO. Als unhaltbar erweist sich der oberflächliche Schematismus bisheriger historischer Betrachtungsweisen, der die Herausbildung eines selbstbewußt entscheidenden Zivilrichtertyps undifferenziert an die immer weitere Zurückdrängung der Beweisregeln der gemeinen Prozeßlehre knüpft. Die Art und Weise der kontinuierlichen reichsgerichtlichen Akzeptanz der im gemeinen Recht noch selbstverständlichen Beweisregel nemo testis in re sua schärft für den Juristen der Gegenwart den Blick für die tatsächliche Tragweite des seit 1879 geltenden Prinzips freier richterlicher Beweiswürdigung.
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