«Revocatio in servitutem» : Die rechtliche Bestaendigkeit der Freilassung vor dem Hintergrund der actio ingrati
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Die Freilassung bedeutete eine Metamorphose: eine Art „zweite Geburt". Sie bedeutete aber auch ein soziales Stigma, das der Freigelassene zeitlebens mit sich trug – sowie rechtliche Einschränkungen. Besonders Augustus griff stark in die Rechte der Freigelassenen ein.
Generell stellte die manumissio eine große Wohltat dar. Das Patronatsverhältnis verband die Parteien lebenslang – oft sogar die Erben des Freigelassenen. Daraus resultiert die Frage, ob dieses Gewaltverhältnis soweit reichte, dass ingrati liberti wiederversklavt werden konnten. Unter Konstantin ist die revocatio in servitutem als Rechtsfolge der actio ingrati im 4. Jahrhundert in C.6.7.2 pr. überliefert – der Rechtszustand davor ist unklar. Kann von einer Freiheit unter dem Damoklesschwert gesprochen werden?
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