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Die Rechtswahlfreiheit stellt eines der Grundprinzipien des europäischen Kollisionsrechts dar. Für sog. Inlandssachverhalte findet diese in Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO ihre Grenze. Anlässlich jüngerer Rechtsprechung des Englischen Court of Appeals erfolgt eine Auseinandersetzung mit dieser Regelung und den Anforderungen an einen Inlandssachverhalt.
Die Rechtswahlfreiheit stellt eines der Grundprinzipien des europäischen Kollisionsrechts dar. Für sog. Inlandssachverhalte findet diese in Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO ihre Grenze. In diesen Fällen bleiben die Parteien an zwingendes inländisches Recht gebunden. Anlässlich jüngerer Rechtsprechung des Englischen Court of Appeals gilt es, sich näher mit dieser Regelung auseinanderzusetzen, die im Spannungsfeld zwischen dem staatlichem Regulierungsanspruch und der Gestaltungsfreiheit der Parteien steht. Hierbei werden Maßstäbe für die Feststellung eines Inlandssachverhalts entwickelt, die sodann auf in Praxis und Literatur diskutierte Fallbeispiele angewendet werden.
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