Befangenheit von Schoeffen durch Aktenkenntnis?
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631405146
ISBN-13
9783631405147
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jan 1st, 1989
Weight
270 grams
Product Classification:
Criminal law & procedure
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Quality
Fast
Schoffen wird - im Gegensatz zu Berufsrichtern - Einblick in die Ermittlungsakten weder vor noch in der Hauptverhandlung gewahrt, da dies nach h.M. in Rsp. und Lit. zur Befangenheit bei ihnen fuhre und gegen die Prozessmaximen der Mundlichkeit und Unmittelbarkeit verstosse. Der Autor pruft die Argumente, mit denen Schoffen die Akten bzw. vollstandige Anklageschrift vorenthalten werden, auf ihre Stichhaltigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass Aktenkenntnis von Laienrichtern mit Mundlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung vereinbar ist. Ihre Verweigerung bedeutet eine unzulassige Beschrankung der Mitwirkungsmoglichkeiten von Schoffen bei der Urteilsfindung.
Schöffen wird - im Gegensatz zu Berufsrichtern - Einblick in die Ermittlungsakten weder vor noch in der Hauptverhandlung gewährt, da dies nach h.M. in Rsp. und Lit. zur Befangenheit bei ihnen führe und gegen die Prozessmaximen der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verstosse. Der Autor prüft die Argumente, mit denen Schöffen die Akten bzw. vollständige Anklageschrift vorenthalten werden, auf ihre Stichhaltigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass Aktenkenntnis von Laienrichtern mit Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung vereinbar ist. Ihre Verweigerung bedeutet eine unzulässige Beschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Schöffen bei der Urteilsfindung.
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