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Das Diskriminierungsverbot gemae  26 Absatz 2, Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen und Grenzen der Zulaessigkeit fuer den selektiven Vertrieb
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Das Diskriminierungsverbot gemae 26 Absatz 2, Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen und Grenzen der Zulaessigkeit fuer den selektiven Vertrieb

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631423543
ISBN-13 9783631423547
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Feb 1st, 1991
Weight 200 grams
Ksh 5,450.00
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Fast
26 Abs. 2 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen, Kartellen, preisbindlichen Unternehmen sowie Unternehmen, von denen Anbieter oder Nachfrager derartig abhangig sind, da ausreichende und zumutbare Moglichkeiten auf andere Unternehmen auszuweichen, nicht bestehen, andere Unternehmen in einem Geschaftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen ublicherweise zuganglich ist, unbillig zu behindern oder ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln.
Die allgemeinen Vorschriften reichen zur Regelung der in der Arbeit angesprochenen Fragen des selektiven Vertriebs nicht aus, so da die Normierung im GWB erforderlich wurde.
Ziel der Arbeit ist es, die von den Herstellern zur Begrundung des selektiven Vertriebs herangezogenen Gesichtspunkte zu untersuchen und Kriterien zu bilden, die den selektiven Vertrieb ausnahmsweise erlauben.
26 Abs. 2 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen, Kartellen, preisbindlichen Unternehmen sowie Unternehmen, von denen Anbieter oder Nachfrager derartig abhängig sind, daß ausreichende und zumutbare Möglichkeiten auf andere Unternehmen auszuweichen, nicht bestehen, andere Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, unbillig zu behindern oder ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln.
Die allgemeinen Vorschriften reichen zur Regelung der in der Arbeit angesprochenen Fragen des selektiven Vertriebs nicht aus, so daß die Normierung im GWB erforderlich wurde.
Ziel der Arbeit ist es, die von den Herstellern zur Begründung des selektiven Vertriebs herangezogenen Gesichtspunkte zu untersuchen und Kriterien zu bilden, die den selektiven Vertrieb ausnahmsweise erlauben.

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