Das Nebentaetigkeitsrecht der Vorstandsmitglieder nach 88 Aktiengesetz
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631421842
ISBN-13
9783631421840
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Nov 1st, 1989
Weight
270 grams
Product Classification:
Business & managementJurisprudence & general issuesCommercial law
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Die Untersuchung befat sich mit dem Wettbewerbs- und Nebentatigkeitsverbot des 88 AktG. Nachdem die Falle Neue Heimat/Vietor u.a., WestlB/Poullain und Krupp Stahl AG/Godde die Aufmerksamkeit der Offentlichkeit erregt hatten, wurde die Notwendigkeit sichtbar, sich im Rahmen einer Monographie mit den Problemen des Nebentatigkeitsrechts im Vorstand auseinanderzusetzen. Die Vorschrift des 88 AktG verfolgt einen doppelten Zweck. Mit dem Verbot, sich unternehmerisch anderweitig zu engagieren, soll die Managementkapazitat im Vorstand gesichert werden. Demgegenuber geht es bei dem Verbot des Geschaftemachens im Geschaftszweig der Gesellschaft um die Vermeidung von Interessenkollisionen und Wettbewerb aus den eigenen Reihen. Der Vorstand darf nicht treuwidrig diejenigen Geschaftschancen an sich ziehen, die der AG gebuhren. Das Problem besteht nun darin, die Grenzlinie zu ziehen, welche Geschafte der AG zustehen und welche fur den eigenen Vorstand frei sind.
Die Untersuchung befaßt sich mit dem Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot des 88 AktG. Nachdem die Fälle Neue Heimat/Vietor u.a., WestlB/Poullain und Krupp Stahl AG/Gödde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt hatten, wurde die Notwendigkeit sichtbar, sich im Rahmen einer Monographie mit den Problemen des Nebentätigkeitsrechts im Vorstand auseinanderzusetzen. Die Vorschrift des 88 AktG verfolgt einen doppelten Zweck. Mit dem Verbot, sich unternehmerisch anderweitig zu engagieren, soll die Managementkapazität im Vorstand gesichert werden. Demgegenüber geht es bei dem Verbot des Geschäftemachens im Geschäftszweig der Gesellschaft um die Vermeidung von Interessenkollisionen und Wettbewerb aus den eigenen Reihen. Der Vorstand darf nicht treuwidrig diejenigen Geschäftschancen an sich ziehen, die der AG gebühren. Das Problem besteht nun darin, die Grenzlinie zu ziehen, welche Geschäfte der AG zustehen und welche für den eigenen Vorstand frei sind.
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