Das Petitionsrecht beim Europaeischen Parlament und das Beschwerderecht beim Buergerbeauftragten der Europaeischen Union
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631368569
ISBN-13
9783631368565
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Nov 17th, 2000
Weight
520 grams
Product Classification:
Political science & theoryComparative law
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Fast
Ombudsmann-Tradition angenahert. Im Zuge der Einfuhrung der Unionsburgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsburgern und Gemeinschaftsansassigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europaische Parlament und den Europaischen Burgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Wahrend der Kreis der Berechtigten sehr weit gefat ist, sind die Moglichkeiten der Inanspruchnahme dieser auergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschrankt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmaig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Burgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Soderman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenahert.
Ombudsmann-Tradition angenähert. Im Zuge der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsbürgern und Gemeinschaftsansässigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Während der Kreis der Berechtigten sehr weit gefaßt ist, sind die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschränkt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmäßig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Bürgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Söderman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenähert.
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