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Das Verhaeltnis von Verfassung und einfachem Recht in der Staatsrechtslehre der Weimarer Republik
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Das Verhaeltnis von Verfassung und einfachem Recht in der Staatsrechtslehre der Weimarer Republik

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631395140
ISBN-13 9783631395141
Publisher Peter Lang AG
Imprint Peter Lang AG
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Jun 6th, 2002
Print length 220 Pages
Ksh 9,950.00
Manufactured on Demand 0 in stock

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Fast
In der Weimarer Staatsrechtslehre war das Verhältnis von Verfassung und einfachem Gesetz umstritten. Während Gerhard Anschütz – und mit ihm die herrschende Meinung – der Verfassung keinen Vorrang einräumte, sondern sie «zur Disposition» des Gesetzgebers stellte, hielt Carl Schmitt die formale Sicht des Art.76 WRV für unzutreffend, weil sie Ursache und Wirkung verkehre. Eine Sonderstellung nahm Hans Kelsen ein, der vom Stufenbau der Rechtsordnung ausgehend den Verfassungsvorrang bejahte. Die Kontroverse zwischen Anschütz und Schmitt ist noch heute von hohem rechtshistorischen Interesse, da sie ein rechtshistorisches Paradoxon ist. Denn durch den von Anschütz vertretenen Positivismus wurde auch dem Ermächtigungsgesetz der Weg geebnet, während der den Positivismus bekämpfende Schmitt zum «Kronjuristen des Dritten Reiches» aufstieg. Die Motive dieser Staatsrechtler für ihre jeweilige Position sind daher von besonderer Bedeutung.

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