Das Wirkungsprivileg des Vergleichsvertrages : Dargestellt am Wettbewerbs- und Mitbestimmungsrecht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
382048437X
ISBN-13
9783820484373
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1985
Weight
520 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general works
Ksh 12,800.00
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Fast
Die Bestimmung zwingenden Rechts ist ein eigenstandiges methodenrechtliches Problem mit regelungstechnischem Einschlag, bei dessen Behandlung die Befriedungsfunktion der Rechtsordnung beachtet werden muss. Die Friedensfunktion verwirklicht sich insbesondere durch ein Wirkungsprivileg fur Vergleiche, das sich als Begrenzungsfaktor fur zwingende Rechtswirkungen darstellt. Der in 779 BGB geregelte Vertragstypus ist abweichend von anderen gegenseitigen Vertragen mit einer Geltungspaferenz versehen, da er dem Ausgleich widerstreitender Interessen dient und ein institutionelles Befriedungsmoment enthalt.
Dieser Idee ist der BGH im Ergebnis gefolgt, indem er in drei Entscheidungen Vertrage von der Sanktion wettbewerbsrechtlicher Verbotsvorschriften ( 1 GWB) ausgenommen hat, soweit die Vereinbarung zur Beilegung ernsthafter und objektiver Zweifel an der bestehenden Rechtslage geschlossen war. Die Analyse dieser Entscheidungen belegt ein Wirkungsprivileg von Vergleichsvertragen.
Im Anschluss wird untersucht, inwieweit Vergleichsvertrage geeignet sind, die hinsichtlich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestehenden Probleme uber den Regelungsgehalt zu losen. Dabei ist festzustellen, dass zwingende Regelungswirkungen im MitbG 1976 relativ schmal ausgebildet sind und fur privatautonome Gestaltungsmassnahmen nur geringe Beschrankungen bestehen. Daneben haben die Betroffenen des MitbG die Moglichkeit, etwaige (objektive und ernsthafte) Zweifelsfragen uber den zwingenden Gehalt - vor allem soweit dieser sich auf das unklare Gesetzestelos stutzt - im Wege einer Vergleichsvereinbarung und damit unter dem besonderen Schutz der Gultigkeitsgarantie dieses Vertragstyps, zu beheben.
Dieser Idee ist der BGH im Ergebnis gefolgt, indem er in drei Entscheidungen Vertrage von der Sanktion wettbewerbsrechtlicher Verbotsvorschriften ( 1 GWB) ausgenommen hat, soweit die Vereinbarung zur Beilegung ernsthafter und objektiver Zweifel an der bestehenden Rechtslage geschlossen war. Die Analyse dieser Entscheidungen belegt ein Wirkungsprivileg von Vergleichsvertragen.
Im Anschluss wird untersucht, inwieweit Vergleichsvertrage geeignet sind, die hinsichtlich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestehenden Probleme uber den Regelungsgehalt zu losen. Dabei ist festzustellen, dass zwingende Regelungswirkungen im MitbG 1976 relativ schmal ausgebildet sind und fur privatautonome Gestaltungsmassnahmen nur geringe Beschrankungen bestehen. Daneben haben die Betroffenen des MitbG die Moglichkeit, etwaige (objektive und ernsthafte) Zweifelsfragen uber den zwingenden Gehalt - vor allem soweit dieser sich auf das unklare Gesetzestelos stutzt - im Wege einer Vergleichsvereinbarung und damit unter dem besonderen Schutz der Gultigkeitsgarantie dieses Vertragstyps, zu beheben.
Die Bestimmung zwingenden Rechts ist ein eigenständiges methodenrechtliches Problem mit regelungstechnischem Einschlag, bei dessen Behandlung die Befriedungsfunktion der Rechtsordnung beachtet werden muss. Die Friedensfunktion verwirklicht sich insbesondere durch ein Wirkungsprivileg für Vergleiche, das sich als Begrenzungsfaktor für zwingende Rechtswirkungen darstellt. Der in 779 BGB geregelte Vertragstypus ist abweichend von anderen gegenseitigen Verträgen mit einer Geltungspäferenz versehen, da er dem Ausgleich widerstreitender Interessen dient und ein institutionelles Befriedungsmoment enthält.
Dieser Idee ist der BGH im Ergebnis gefolgt, indem er in drei Entscheidungen Verträge von der Sanktion wettbewerbsrechtlicher Verbotsvorschriften ( 1 GWB) ausgenommen hat, soweit die Vereinbarung zur Beilegung ernsthafter und objektiver Zweifel an der bestehenden Rechtslage geschlossen war. Die Analyse dieser Entscheidungen belegt ein Wirkungsprivileg von Vergleichsverträgen.
Im Anschluss wird untersucht, inwieweit Vergleichsverträge geeignet sind, die hinsichtlich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestehenden Probleme über den Regelungsgehalt zu lösen. Dabei ist festzustellen, dass zwingende Regelungswirkungen im MitbG 1976 relativ schmal ausgebildet sind und für privatautonome Gestaltungsmassnahmen nur geringe Beschränkungen bestehen. Daneben haben die Betroffenen des MitbG die Möglichkeit, etwaige (objektive und ernsthafte) Zweifelsfragen über den zwingenden Gehalt - vor allem soweit dieser sich auf das unklare Gesetzestelos stützt - im Wege einer Vergleichsvereinbarung und damit unter dem besonderen Schutz der Gültigkeitsgarantie dieses Vertragstyps, zu beheben.
Dieser Idee ist der BGH im Ergebnis gefolgt, indem er in drei Entscheidungen Verträge von der Sanktion wettbewerbsrechtlicher Verbotsvorschriften ( 1 GWB) ausgenommen hat, soweit die Vereinbarung zur Beilegung ernsthafter und objektiver Zweifel an der bestehenden Rechtslage geschlossen war. Die Analyse dieser Entscheidungen belegt ein Wirkungsprivileg von Vergleichsverträgen.
Im Anschluss wird untersucht, inwieweit Vergleichsverträge geeignet sind, die hinsichtlich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestehenden Probleme über den Regelungsgehalt zu lösen. Dabei ist festzustellen, dass zwingende Regelungswirkungen im MitbG 1976 relativ schmal ausgebildet sind und für privatautonome Gestaltungsmassnahmen nur geringe Beschränkungen bestehen. Daneben haben die Betroffenen des MitbG die Möglichkeit, etwaige (objektive und ernsthafte) Zweifelsfragen über den zwingenden Gehalt - vor allem soweit dieser sich auf das unklare Gesetzestelos stützt - im Wege einer Vergleichsvereinbarung und damit unter dem besonderen Schutz der Gültigkeitsgarantie dieses Vertragstyps, zu beheben.
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