Der Begriff des Unfallbeteiligten in 142 Abs. 4 StGB : Zugleich eine Kritik an aktuellen Zurechnungslehren
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631321619
ISBN-13
9783631321614
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Oct 1st, 1997
Weight
420 grams
Product Classification:
Legal historyCommercial lawCriminal law & procedure
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Fast
Die Konturen des im Mittelpunkt der Untersuchung stehenden Begriffs des «Unfallbeteiligten» sind unscharf, in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen ist die Auslegungsschwierigkeit offengelegt. Nach allgemeiner Auffassung ist ausreichend, daß der Unfallbeteiligte nur «im Verdacht stehen muß», einen Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet zu haben. Die Verfasserin geht über die bisherige Debatte hinaus und fragt nach der materiellen Legitimation des Gesetzgebers, den Normbefehl zwar nicht an «unbeteiligte Dritte», aber an «unbeteiligte Unfallbeteiligte» zu richten. Dafür wird keine tragfähige Begründung gefunden, sondern ein Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien festgestellt. Die Konstruktion wird als Lehrstück unzulässiger Strafrechtsdogmatik enttarnt. Die Arbeit schließt mit einem eigenen Vorschlag für die Neubestimmung der Anforderungen an die Begründung der Tätereigenschaft des 142 StGB.
Die Konturen des im Mittelpunkt der Untersuchung stehenden Begriffs des «Unfallbeteiligten» sind unscharf, in zahlreichen hochstrichterlichen Entscheidungen ist die Auslegungsschwierigkeit offengelegt. Nach allgemeiner Auffassung ist ausreichend, da der Unfallbeteiligte nur «im Verdacht stehen mu», einen Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet zu haben. Die Verfasserin geht uber die bisherige Debatte hinaus und fragt nach der materiellen Legitimation des Gesetzgebers, den Normbefehl zwar nicht an «unbeteiligte Dritte», aber an «unbeteiligte Unfallbeteiligte» zu richten. Dafur wird keine tragfahige Begrundung gefunden, sondern ein Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien festgestellt. Die Konstruktion wird als Lehrstuck unzulassiger Strafrechtsdogmatik enttarnt. Die Arbeit schliet mit einem eigenen Vorschlag fur die Neubestimmung der Anforderungen an die Begrundung der Tatereigenschaft des 142 StGB.
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