Der Debt-Equity-Swap als Sanierungsinstrument im Insolvenzplanverfahren : Eine mit dem Recht des Vereinigten Koenigreichs Großbritannien und Nordirland vergleichende Untersuchung
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Der Eingriff in die Gesellschafterrechte im Rahmen des Insolvenz(plan)verfahrens war nach deutschem Recht bis zum Inkrafttreten des ESUG nicht möglich. Die Sanierung der Gesellschaft scheiterte deswegen häufig oder wurde nach englischem Recht vollzogen. Mit dem Inkrafttreten des ESUG wurde das deutsche Recht sanierungsfreundlicher ausgestaltet.
Mit dem Debt-Equity-Swap thematisiert der Autor ein Sanierungsinstrument, das in der Praxis nicht wegzudenken ist. Bis zum Inkrafttreten des ESUG im Jahr 2012 war die Umsetzung einer Umwandlung von Schulden in Eigenkapital nach deutschem Recht jedoch mit einigen Hürden verbunden, die regelmäßig dazu führten, dass von diesem grundsätzlich sinnvollen Instrument kein Gebrauch gemacht wurde. Vielmehr kam es vor, dass Unternehmen nach englischem Recht saniert wurden, da die Gesetzeslage in Großbritannien grundsätzlich sanierungsfreundlicher ist. Der Autor untersucht die Neuerungen des ESUG im Zusammenhang mit dem Debt-Equity-Swap und vergleicht diese mit den bestehenden englischen Regelungen. Der Vergleich stellt Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen, aber auch nach wie vor bestehende Unterschiede heraus.
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