Der Hoerensagenbeweis im Strafverfahren
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631435193
ISBN-13
9783631435199
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jun 1st, 1991
Weight
380 grams
Product Classification:
Legal historyCriminal law & procedure
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Quality
Fast
Der Horensagenbeweis spielt fur die Urteilsfindung im Strafverfahren oftmals eine erhebliche Rolle, wenn tatnahere Beweismittel den Gerichten nicht zur Verfugung stehen.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Angeklagten, die durch einen Horensagenbeweis eingeschrankt sein konnen, und staatlichen Interessen an der Strafverfolgung zu begrunden. Sie unterscheidet gedanklich zwischen der allgemeinen Problematik der Verwertbarkeit von Angaben Dritter, die durch Vernehmung von Privatpersonen in den Proze eingefuhrt werden, und den Besonderheiten, die sich aus einer Vernehmung von Verhorspersonen ergeben. Fur den Sonderfall der Verwertbarkeit von V-Mann-Angaben wird eine Losung de lege ferenda diskutiert.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Angeklagten, die durch einen Horensagenbeweis eingeschrankt sein konnen, und staatlichen Interessen an der Strafverfolgung zu begrunden. Sie unterscheidet gedanklich zwischen der allgemeinen Problematik der Verwertbarkeit von Angaben Dritter, die durch Vernehmung von Privatpersonen in den Proze eingefuhrt werden, und den Besonderheiten, die sich aus einer Vernehmung von Verhorspersonen ergeben. Fur den Sonderfall der Verwertbarkeit von V-Mann-Angaben wird eine Losung de lege ferenda diskutiert.
Der Hörensagenbeweis spielt für die Urteilsfindung im Strafverfahren oftmals eine erhebliche Rolle, wenn tatnähere Beweismittel den Gerichten nicht zur Verfügung stehen.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Angeklagten, die durch einen Hörensagenbeweis eingeschränkt sein können, und staatlichen Interessen an der Strafverfolgung zu begründen. Sie unterscheidet gedanklich zwischen der allgemeinen Problematik der Verwertbarkeit von Angaben Dritter, die durch Vernehmung von Privatpersonen in den Prozeß eingeführt werden, und den Besonderheiten, die sich aus einer Vernehmung von Verhörspersonen ergeben. Für den Sonderfall der Verwertbarkeit von V-Mann-Angaben wird eine Lösung de lege ferenda diskutiert.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Angeklagten, die durch einen Hörensagenbeweis eingeschränkt sein können, und staatlichen Interessen an der Strafverfolgung zu begründen. Sie unterscheidet gedanklich zwischen der allgemeinen Problematik der Verwertbarkeit von Angaben Dritter, die durch Vernehmung von Privatpersonen in den Prozeß eingeführt werden, und den Besonderheiten, die sich aus einer Vernehmung von Verhörspersonen ergeben. Für den Sonderfall der Verwertbarkeit von V-Mann-Angaben wird eine Lösung de lege ferenda diskutiert.
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