Der Leistungswettbewerb als ein geschuetztes Rechtsgut des deutschen und franzoesischen Wettbewerbsrechts? : Ein rechtsvergleichender Beitrag zu den Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631434979
ISBN-13
9783631434970
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jun 1st, 1991
Weight
340 grams
Product Classification:
International economicsComparative law
Ksh 10,650.00
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Fast
Die Untersuchung erweist den Begriff Leistungswettbewerb, den H.C. Nipperdey im Jahre 1930 maßgeblich definiert hat, als nicht eindeutig und zur Rechtsanwendung ungeeignete Norm. Sie zeigt als Schutzzweck des deutschen Wettbewerbsrechts rechtshistorisch begründet den «freien und lauteren Wettbewerb» auf; auch der Gegenbegriff Behinderungswettbewerb wird als zu eng kritisiert. Der Verfasser - lange als Behördenleiter in Frankreich - informiert über die Hintergründe des französischen Konkurrenzrechts und bietet eine Zusammenstellung der aktuellen Gesetzgebung; er behandelt insbesondere die «Ordonnance relative à la liberté des prix et de la concurrence» vom 1.12.1986. Als ratio legis definiert er die «libéralisation du marché». Einen relevanten Unterschied zeigt er z.B. in dem Verbot der «revente à perte» und dem nach deutschem Recht zulässigen Verlustverkauf auf.
Die Untersuchung erweist den Begriff Leistungswettbewerb, den H.C. Nipperdey im Jahre 1930 mageblich definiert hat, als nicht eindeutig und zur Rechtsanwendung ungeeignete Norm. Sie zeigt als Schutzzweck des deutschen Wettbewerbsrechts rechtshistorisch begrundet den «freien und lauteren Wettbewerb» auf; auch der Gegenbegriff Behinderungswettbewerb wird als zu eng kritisiert. Der Verfasser - lange als Behordenleiter in Frankreich - informiert uber die Hintergrunde des franzosischen Konkurrenzrechts und bietet eine Zusammenstellung der aktuellen Gesetzgebung; er behandelt insbesondere die «Ordonnance relative a la liberte des prix et de la concurrence» vom 1.12.1986. Als ratio legis definiert er die «liberalisation du marche». Einen relevanten Unterschied zeigt er z.B. in dem Verbot der «revente a perte» und dem nach deutschem Recht zulassigen Verlustverkauf auf.
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