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Der Rechtsgedanke der Kompensation als Legitimationsgrundlage fuer die regelungsersetzende Verwaltungsabsprache
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Der Rechtsgedanke der Kompensation als Legitimationsgrundlage fuer die regelungsersetzende Verwaltungsabsprache

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 363130076X
ISBN-13 9783631300763
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Mar 1st, 1996
Weight 280 grams
Ksh 7,900.00
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Fast
Neben den klassischen Handlungsformen spielt die informelle Absprache zwischen Behorden und Privaten im Verwaltungsalltag eine zunehmend wichtige Rolle. Dies gilt vornehmlich im Kontext immer komplizierterer technischer Sachverhalte, z.B. bei der Genehmigung komplexer Anlagen sowie im Naturschutzrecht. Ausgehend von der Feststellung, da es bislang nicht gelungen ist, die Verwaltungsabsprache auf eine gesicherte Dogmatik zu grunden, zeigt der Autor auf, unter welchen Pramissen kompensatorische Handlungen eines Privaten geeignet sein konnen, die bei informellem Handeln auf Seiten des Verwaltungstragers auftretenden Regelungs- und Vollzugsdefizite aufzufangen. Im Anschlu an die Typisierung gangiger Absprachekonstellationen befat sich die Arbeit mit den Voraussetzungen fur die de lege ferenda - gegebenenfalls bereichsspezifisch - zu leistende gesetzliche Normierung informeller Handlungsweisen der Verwaltung.
Neben den klassischen Handlungsformen spielt die informelle Absprache zwischen Behörden und Privaten im Verwaltungsalltag eine zunehmend wichtige Rolle. Dies gilt vornehmlich im Kontext immer komplizierterer technischer Sachverhalte, z.B. bei der Genehmigung komplexer Anlagen sowie im Naturschutzrecht. Ausgehend von der Feststellung, daß es bislang nicht gelungen ist, die Verwaltungsabsprache auf eine gesicherte Dogmatik zu gründen, zeigt der Autor auf, unter welchen Prämissen kompensatorische Handlungen eines Privaten geeignet sein können, die bei informellem Handeln auf Seiten des Verwaltungsträgers auftretenden Regelungs- und Vollzugsdefizite aufzufangen. Im Anschluß an die Typisierung gängiger Absprachekonstellationen befaßt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen für die de lege ferenda - gegebenenfalls bereichsspezifisch - zu leistende gesetzliche Normierung informeller Handlungsweisen der Verwaltung.

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