Der Staatsanwalt im schottischen Recht : Seine gerichtsverfassungsrechtliche Stellung, seine Kompetenzen und deren Kontrolle; zugleich eine rechtsvergleichende Betrachtung der gerichtsverfassungsrechtlichen Stellung der Staatsanwaltschaft im deutschen Recht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631428529
ISBN-13
9783631428528
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jun 1st, 1990
Weight
380 grams
Product Classification:
Politics & governmentJurisprudence & general issuesCriminal law & procedure
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Fast
Der Generalstaatsanwalt als politischer Beamter - in dieser jungst wieder aufgelebten Kontroverse zeigt sich eine Facette der Problematik, die die Staatsanwaltschaft bereits seit ihrer Einfuhrung im 19. Jahrhundert begleitet: ihre gerichtsverfassungsrechtliche Stellung. Um so interessanter ist es, Losungswege fur diese strafprozessuale und verfassungsrechtliche Problematik im Wege der Rechtsvergleichung zu gewinnen. Der schottische Staatsanwalt kann auf eine 400-jahrige Entwicklung zuruckblicken; das schottische System der offentlichen Anklage ist das Ergebnis der einander abwechselnden Einflusse des kontinental-europaischen Rechtskreises sowie des common law. Die Ausgestaltung der Stellung des Lord Advocate, des Leiters der Anklagebehorde, zeigt eine januskopfige Institution: er ist Mitglied von Parlament und Regierung sowie ein mit quasi-richterlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteter Staatsanwalt, der im Strafproze auch noch nach dem Schuldspruch der Geschworenen die Verfahrensherrschaft behalt, ohne einer nennenswerten gerichtlichen Kontrolle zu unterliegen.
Der Generalstaatsanwalt als politischer Beamter - in dieser jüngst wieder aufgelebten Kontroverse zeigt sich eine Facette der Problematik, die die Staatsanwaltschaft bereits seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert begleitet: ihre gerichtsverfassungsrechtliche Stellung. Um so interessanter ist es, Lösungswege für diese strafprozessuale und verfassungsrechtliche Problematik im Wege der Rechtsvergleichung zu gewinnen. Der schottische Staatsanwalt kann auf eine 400-jährige Entwicklung zurückblicken; das schottische System der öffentlichen Anklage ist das Ergebnis der einander abwechselnden Einflüsse des kontinental-europäischen Rechtskreises sowie des common law. Die Ausgestaltung der Stellung des Lord Advocate, des Leiters der Anklagebehörde, zeigt eine janusköpfige Institution: er ist Mitglied von Parlament und Regierung sowie ein mit quasi-richterlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteter Staatsanwalt, der im Strafprozeß auch noch nach dem Schuldspruch der Geschworenen die Verfahrensherrschaft behält, ohne einer nennenswerten gerichtlichen Kontrolle zu unterliegen.
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