Der Staatshaftungsanspruch des Buergers wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch die deutsche oeffentliche Gewalt
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
363132345X
ISBN-13
9783631323458
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 1st, 1997
Weight
480 grams
Ksh 13,400.00
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Quality
Fast
Zu den Gebieten, in dem die Europäisierung des deutschen Rechts besonders augenfällig wird, gehört seit der aufsehenerregenden Francovich-Entscheidung des EuGH vom 19.11.1991 das Staatshaftungsrecht. Die Kreation der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung führt zu der Frage, wie diese in das nationale Recht zu implantieren ist. Trotz umfangreicher Diskussionen in der Literatur und verschiedener Folgejudikate des EuGH besteht diesbezüglich - ausweislich des Urteils des BGH in der Sache Brasserie du Pêcheur vom 24.10.1996 - weder praktisch noch dogmatisch Klarheit. In dieser Situation wird für einen schonenden Ausgleich zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen und den gewachsenen Strukturen des deutschen Staatshaftungsrechts plädiert: nach dem angebotenen Lösungsweg genügt es, den nationalen Amtshaftungsanspruch gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, in dem insbesondere das Tatbestandsmerkmal der «Drittbezogenheit» für die Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien modifiziert wird.
Zu den Gebieten, in dem die Europaisierung des deutschen Rechts besonders augenfallig wird, gehort seit der aufsehenerregenden Francovich-Entscheidung des EuGH vom 19.11.1991 das Staatshaftungsrecht. Die Kreation der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung fuhrt zu der Frage, wie diese in das nationale Recht zu implantieren ist. Trotz umfangreicher Diskussionen in der Literatur und verschiedener Folgejudikate des EuGH besteht diesbezuglich - ausweislich des Urteils des BGH in der Sache Brasserie du Pecheur vom 24.10.1996 - weder praktisch noch dogmatisch Klarheit. In dieser Situation wird fur einen schonenden Ausgleich zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen und den gewachsenen Strukturen des deutschen Staatshaftungsrechts pladiert: nach dem angebotenen Losungsweg genugt es, den nationalen Amtshaftungsanspruch gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, in dem insbesondere das Tatbestandsmerkmal der «Drittbezogenheit» fur die Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien modifiziert wird.
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