Der Unrechtsausgleich in Geld bei Verletzungen der Person : Eine Untersuchung anhand von Rechtsquellen des saechsisch-magdeburgischen Rechtskreises aus dem 13. und 14. Jahrhundert
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Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht als Folge für die Verletzung der Person (Leben, Integrität, Ehre, Freiheit) besteht in der Zahlung von Wergeld und Buße. Die Untersuchung geht anhand von Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel, auf seine Arten, Funktionen und sein Verhältnis zum peinlichen Strafrecht ein.
Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht ist Folge einer Verletzung von Rechtsgütern der Person, insbesondere des Lebens, der körperlichen Integrität, der Ehre und der Freiheit. Im Zentrum steht die Buße, die im Täter-Opfer-Verhältnis in verschiedenen Formen unter unterschiedlichen Voraussetzungen angeordnet war. Die Untersuchung umfasst – vergleichend – fünf Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel als bedeutendstes Rechtsbuch des Mittelalters. Der Autor geht auf die Arten des Unrechtsausgleichs sowie die mit ihm verbundenen Funktionen der Bußzahlung ein, die vor allem im Ausgleich des durch die Verletzung eingetretenen Unrechts bestehen. Daneben beleuchtet er, ob der Unrechtsausgleich im Spätmittelalter durch das peinliche Strafrecht verdrängt worden war.
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