Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law : Das Mit Der Privity of Contract Einhergehende Verbot Des Vertrages Zugunsten Dritter Unter Beruecksichtigung Des Contracts (Rights of Third Parties) ACT 1999 Und Seiner Auswirkungen Auf Die Bestehende Rechtslage
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631588577
ISBN-13
9783631588574
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jun 26th, 2009
Print length
272 Pages
Ksh 11,350.00
Manufactured on Demand
0 in stock
Delivery Location
Delivery fee: Select location
Secure
Quality
Fast
Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Get Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law by at the best price and quality guaranteed only at Werezi Africa's largest book ecommerce store. The book was published by Peter Lang AG and it has pages.