Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631920296
ISBN-13
9783631920299
Edition
New
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
GB
Country of Publication
GB
Publication Date
Aug 27th, 2024
Print length
448 Pages
Weight
576 grams
Product Classification:
Company, commercial & competition lawPrivacy lawFinancial lawIntellectual property law
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Quality
Fast
Im GeschGehG werden Geschäftsgeheimnisse zum ersten Mal ausdrücklich definiert. Obwohl der "wirtschaftliche Wert" eine neue Voraussetzung ist, wird er von der Rechtsprechung und Literatur häufig noch vernachlässigt. Der Autor schließt die hiesige Forschungslücke, indem er einen interdisziplinären Ansatz zwischen Ökonomie und Jurisprudenz verfolgt.
Seitdem die GeschGeh-RL durch Inkrafttreten des GeschGehG umgesetzt wurde, existiert auch in der deutschen Rechtsordnung eine
ausdrücklich normierte Legaldefinition für Geschäftsgeheimnisse. Diese neue Definition weist zwar große Schnittmengen zur früheren -von der Rechtsprechung aus den §§ 17 ff. UWG a.F. abgeleiteten -Definition auf. Allerdings ist der in der neuen Definition aus § 2 Nr. 1 GeschGehG zugrunde gelegte „wirtschaftliche Wert“ eine Voraussetzung, die der deutschen Rechtsordnung zuvor unbekannt gewesen ist. Obwohl die GeschGeh-RL schon im Jahr 2016 und das GeschGehG im Jahr 2019 in Kraft getreten sind, belassen es die Rechtsprechung und Literatur immer noch häufig dabei, keine größeren Ausführungen zum wirtschaftlichen Wert zu machen. Der Autor hat es sich in seiner Dissertation zur Aufgabe gemacht, die hiesige Forschungslücke zu schließen, und hat sich hierbei für einen interdisziplinären Ansatz an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Jurisprudenz entschieden.
ausdrücklich normierte Legaldefinition für Geschäftsgeheimnisse. Diese neue Definition weist zwar große Schnittmengen zur früheren -von der Rechtsprechung aus den §§ 17 ff. UWG a.F. abgeleiteten -Definition auf. Allerdings ist der in der neuen Definition aus § 2 Nr. 1 GeschGehG zugrunde gelegte „wirtschaftliche Wert“ eine Voraussetzung, die der deutschen Rechtsordnung zuvor unbekannt gewesen ist. Obwohl die GeschGeh-RL schon im Jahr 2016 und das GeschGehG im Jahr 2019 in Kraft getreten sind, belassen es die Rechtsprechung und Literatur immer noch häufig dabei, keine größeren Ausführungen zum wirtschaftlichen Wert zu machen. Der Autor hat es sich in seiner Dissertation zur Aufgabe gemacht, die hiesige Forschungslücke zu schließen, und hat sich hierbei für einen interdisziplinären Ansatz an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Jurisprudenz entschieden.
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