Die Aufrechnung gegenueber dem Vorerben und durch den Vorerben
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631369786
ISBN-13
9783631369784
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Oct 6th, 2000
Weight
230 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general works
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Fast
Gegenstand der Bearbeitung sind die Aufrechnungsmoglichkeiten gegenuber dem Vorerben und durch den Vorerben, wenn sich eine Nachlaforderung und eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben bzw. eine Nachlaverbindlichkeit und eine Eigenforderung des Vorerben gegenuberstehen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage der Zulassigkeit der Aufrechnung des Nachlaschuldners mit einer gegen das Eigenvermogen des Alleinvorerben gerichteten Forderung vor Eintritt des Nacherbfalls. Seit einer Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912 ist es im Ergebnis fast unangefochtene Rechtsprechung und Lehre, da diese Aufrechnung nicht «statthaft» ist. Der Aufrechnungsausschlu wird dabei aus einer Analogie zu den 2115 BGB, 773 ZPO, 394 BGB gewonnen. Von einer Mindermeinung in der Literatur wird bereits das Bestehen einer Aufrechnungslage mangels Gegenseitigkeit der Forderungen bezweifelt.
Gegenstand der Bearbeitung sind die Aufrechnungsmöglichkeiten gegenüber dem Vorerben und durch den Vorerben, wenn sich eine Nachlaßforderung und eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben bzw. eine Nachlaßverbindlichkeit und eine Eigenforderung des Vorerben gegenüberstehen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung des Nachlaßschuldners mit einer gegen das Eigenvermögen des Alleinvorerben gerichteten Forderung vor Eintritt des Nacherbfalls. Seit einer Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912 ist es im Ergebnis fast unangefochtene Rechtsprechung und Lehre, daß diese Aufrechnung nicht «statthaft» ist. Der Aufrechnungsausschluß wird dabei aus einer Analogie zu den §§ 2115 BGB, 773 ZPO, 394 BGB gewonnen. Von einer Mindermeinung in der Literatur wird bereits das Bestehen einer Aufrechnungslage mangels Gegenseitigkeit der Forderungen bezweifelt.
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