Die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631364652
ISBN-13
9783631364659
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 4th, 2000
Weight
290 grams
Product Classification:
Political science & theoryLocal government law
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Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsraume von Bund und Landern selbstandig nebeneinander. Die Verfassungsautonomie der Lander auert sich auch in der Einrichtung einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Arbeit befasst sich mit dem Verhaltnis von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nicht im Hinblick auf die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts Stellung und Funktion der Landesverfassungsgerichte gestarkt werden konnten. Die Hochschulselbstverwaltung hat ihren verfassungsrechtlichen Bezugspunkt nicht nur in der grundgesetzlichen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch in den Landesverfassungen. Diese sichern uberwiegend das Hochschulselbstverwaltungsrecht neben der Wissenschaftsfreiheit institutionell ab. Dieser Normenreichtum der Landesverfassungen kann auch prozessual berucksichtigt werden. Fur den verfassungsgerichtlichen Schutz des Hochschulselbstverwaltungsrechts sollten insbesondere die Landesverfassungsgerichte zustandig sein.
Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsräume von Bund und Ländern selbständig nebeneinander. Die Verfassungsautonomie der Länder äußert sich auch in der Einrichtung einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nicht im Hinblick auf die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts Stellung und Funktion der Landesverfassungsgerichte gestärkt werden könnten. Die Hochschulselbstverwaltung hat ihren verfassungsrechtlichen Bezugspunkt nicht nur in der grundgesetzlichen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch in den Landesverfassungen. Diese sichern überwiegend das Hochschulselbstverwaltungsrecht neben der Wissenschaftsfreiheit institutionell ab. Dieser Normenreichtum der Landesverfassungen kann auch prozessual berücksichtigt werden. Für den verfassungsgerichtlichen Schutz des Hochschulselbstverwaltungsrechts sollten insbesondere die Landesverfassungsgerichte zuständig sein.
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