Die Durchsetzung von Zwangsmanahmen nach Art. 41 der Satzung der Vereinten Nationen, insbesondere mit militaerischen Mitteln
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631338279
ISBN-13
9783631338278
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Aug 1st, 1998
Weight
350 grams
Product Classification:
Comparative politicsInternational law
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Fast
Ziel dieser Arbeit ist es, zu klaren, auf welche Rechtsgrundlage die Vereinten Nationen (VN) und ihre Mitgliedstaaten die Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen, die der Sicherheitsrat (SR) der VN gegen einen Staat beschlossen hat, stutzen konnen und welche Manahmen durch wen hierbei zulassig sind. Es wurden dazu u.a. die Protokolle des Sicherheitsrats zu den Verhandlungen bei der Irak-Krise 1990, der Jugoslawien-Krise und der Haiti-Krise ausgewertet und analysiert. Zusatzlich wurden weitere Originaldokumente der VN sowie einiger beteiligter Staaten in die Ausarbeitung einbezogen. Leitlinie war hier immer, fur die Praxis in den genannten Fallen von Seiten des SR's und der Mitgliedstaaten der VN eine rechtliche Uberzeugung bezuglich der expliziten Rechtsgrundlage nachzuweisen. Konkret wurden v.a. die militarischen Manahmen zur Embargosicherung durch einige Mitgliedstaaten auf Hoher See sowie auf der Donau, als auch die Tatigkeit der Sanktionsausschusse bei den VN untersucht. Ergebnis der Analyse ist, da die militarischen Manahmen sich auf Art. 41 im Kapitel VII der Satzung der VN stutzen konnen und dies von der Mehrheit im Sicherheitsrat so gesehen wurde und da die wachsenden Befugnisse der Sanktionsausschusse auch mit der Satzung vereinbar sind.
Ziel dieser Arbeit ist es, zu klären, auf welche Rechtsgrundlage die Vereinten Nationen (VN) und ihre Mitgliedstaaten die Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen, die der Sicherheitsrat (SR) der VN gegen einen Staat beschlossen hat, stützen können und welche Maßnahmen durch wen hierbei zulässig sind. Es wurden dazu u.a. die Protokolle des Sicherheitsrats zu den Verhandlungen bei der Irak-Krise 1990, der Jugoslawien-Krise und der Haiti-Krise ausgewertet und analysiert. Zusätzlich wurden weitere Originaldokumente der VN sowie einiger beteiligter Staaten in die Ausarbeitung einbezogen. Leitlinie war hier immer, für die Praxis in den genannten Fällen von Seiten des SR''s und der Mitgliedstaaten der VN eine rechtliche Überzeugung bezüglich der expliziten Rechtsgrundlage nachzuweisen. Konkret wurden v.a. die militärischen Maßnahmen zur Embargosicherung durch einige Mitgliedstaaten auf Hoher See sowie auf der Donau, als auch die Tätigkeit der Sanktionsausschüsse bei den VN untersucht. Ergebnis der Analyse ist, daß die militärischen Maßnahmen sich auf Art. 41 im Kapitel VII der Satzung der VN stützen können und dies von der Mehrheit im Sicherheitsrat so gesehen wurde und daß die wachsenden Befugnisse der Sanktionsausschüsse auch mit der Satzung vereinbar sind.
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