Die Einwirkung von Kriegen und Krisen auf Vertraege : Rechtsprechung und Gesetzesrecht Englands und der USA nach 1945
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3820452176
ISBN-13
9783820452174
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1984
Weight
350 grams
Product Classification:
Insurance & actuarial studiesComparative law
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Fast
Im Anschluss an den anglo-amerikanischen Teil in Kegel/Rupp/Zweigert, Der Einfluss des Krieges auf Verträge, 1942, untersucht die vorliegende Arbeit etwa 180 neuere «cases» sowie eine Reihe seither in Kraft getretener Gesetze zur Kriegseinwirkung auf Verträge.
Es zeigt sich, dass der kaufmännische Vertragspartner im Störfall nur unter enge n Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei wird; als Rechtsfolgen sind im wesentlichen das Erlöschen aller zukünftigen Pflichten sowie - beschränkt - Aufwendungsersatz aner kannt.
Vertragsparteien werden daher zur Vorsorge in Freizeichnungs-, Kündigungs-, Gefahr- und Anpassungsklauseln wie auch Klauseln in Lebensversicherungsverträgen veranlasst. Gerichte berücksichtigen bei ihrer Auslegung, insbesondere des Kriegsbegriffs, die kaufmännisch geprägte Verkehrsauffassung.
Es zeigt sich, dass der kaufmännische Vertragspartner im Störfall nur unter enge n Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei wird; als Rechtsfolgen sind im wesentlichen das Erlöschen aller zukünftigen Pflichten sowie - beschränkt - Aufwendungsersatz aner kannt.
Vertragsparteien werden daher zur Vorsorge in Freizeichnungs-, Kündigungs-, Gefahr- und Anpassungsklauseln wie auch Klauseln in Lebensversicherungsverträgen veranlasst. Gerichte berücksichtigen bei ihrer Auslegung, insbesondere des Kriegsbegriffs, die kaufmännisch geprägte Verkehrsauffassung.
Im Anschluss an den anglo-amerikanischen Teil in Kegel/Rupp/Zweigert, Der Einfluss des Krieges auf Vertrage, 1942, untersucht die vorliegende Arbeit etwa 180 neuere «cases» sowie eine Reihe seither in Kraft getretener Gesetze zur Kriegseinwirkung auf Vertrage.
Es zeigt sich, dass der kaufmannische Vertragspartner im Storfall nur unter enge n Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei wird; als Rechtsfolgen sind im wesentlichen das Erloschen aller zukunftigen Pflichten sowie - beschrankt - Aufwendungsersatz aner kannt.
Vertragsparteien werden daher zur Vorsorge in Freizeichnungs-, Kundigungs-, Gefahr- und Anpassungsklauseln wie auch Klauseln in Lebensversicherungsvertragen veranlasst. Gerichte berucksichtigen bei ihrer Auslegung, insbesondere des Kriegsbegriffs, die kaufmannisch gepragte Verkehrsauffassung.
Es zeigt sich, dass der kaufmannische Vertragspartner im Storfall nur unter enge n Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei wird; als Rechtsfolgen sind im wesentlichen das Erloschen aller zukunftigen Pflichten sowie - beschrankt - Aufwendungsersatz aner kannt.
Vertragsparteien werden daher zur Vorsorge in Freizeichnungs-, Kundigungs-, Gefahr- und Anpassungsklauseln wie auch Klauseln in Lebensversicherungsvertragen veranlasst. Gerichte berucksichtigen bei ihrer Auslegung, insbesondere des Kriegsbegriffs, die kaufmannisch gepragte Verkehrsauffassung.
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