Die Entwicklung der Gesetzgebung zur Geldwaesche
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631331207
ISBN-13
9783631331200
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 1st, 1998
Weight
290 grams
Ksh 8,100.00
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Quality
Fast
Die Bekampfung der Geldwasche und der Organisierten Kriminalitat ist zur Zeit zentraler Gegenstand der Gesetzgebung. Bisher stand dabei die Bestrafung des Geldwaschetaters nach 261 StGB im Vordergrund. Die neuere Fortentwicklung der Gesetzgebung hat verstarkt das Ziel, wirksame Instrumentarien zur Abschopfung illegal erworbenen Vermogens zu schaffen. Grundlage ist ein einfacher, aber schwer umzusetzender Grundsatz: Verbrechen durfen sich nicht lohnen. Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Entwicklung des Geldwaschetatbestandes ( 261 StGB), des Geldwaschegesetzes und der Verdachtsvermogenseinziehung ( 111 b StPO). Einen breiten Raum nimmt dabei die Untersuchung des bis heute ungeklarten Wirkungsgehaltes der Unschuldsvermutung ein. Der Autor kommt u.a. zu dem Ergebnis, dazu dem Ergebnis, da der Vortatenkatalog des 261 StGB zu streichen und jede rechtswidrige Tat zu erfassen ist. Die Verdachtsvermogenseinziehung ( 111 b StPO) sollte das entscheidende Instrumentarium zur Bekampfung der Geldwasche und damit der Organisierten Kriminalitat werden. Die diskutierte Verlagerung der Geldwaschebekampfung in das Steuer- oder Polizeirecht ware eine Kapitulation des Strafrechts vor der Organisierten Kriminalitat.
Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Organisierten Kriminalität ist zur Zeit zentraler Gegenstand der Gesetzgebung. Bisher stand dabei die Bestrafung des Geldwäschetäters nach 261 StGB im Vordergrund. Die neuere Fortentwicklung der Gesetzgebung hat verstärkt das Ziel, wirksame Instrumentarien zur Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens zu schaffen. Grundlage ist ein einfacher, aber schwer umzusetzender Grundsatz: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Entwicklung des Geldwäschetatbestandes ( 261 StGB), des Geldwäschegesetzes und der Verdachtsvermögenseinziehung ( 111 b StPO). Einen breiten Raum nimmt dabei die Untersuchung des bis heute ungeklärten Wirkungsgehaltes der Unschuldsvermutung ein. Der Autor kommt u.a. zu dem Ergebnis, dazu dem Ergebnis, daß der Vortatenkatalog des 261 StGB zu streichen und jede rechtswidrige Tat zu erfassen ist. Die Verdachtsvermögenseinziehung ( 111 b StPO) sollte das entscheidende Instrumentarium zur Bekämpfung der Geldwäsche und damit der Organisierten Kriminalität werden. Die diskutierte Verlagerung der Geldwäschebekämpfung in das Steuer- oder Polizeirecht wäre eine Kapitulation des Strafrechts vor der Organisierten Kriminalität.
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