Die Entwicklung des Finanzwesens und der Verwaltung Zuerichs im ausgehenden 16. und im 17. Jahrhundert
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3261004274
ISBN-13
9783261004277
Publisher
Peter Lang International Academic Publishers
Country of Manufacture
CH
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1971
Weight
350 grams
Product Classification:
Early modern history: c 1450/1500 to c 1700
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Fast
Im 17. Jahrhundert entwickelte sich Zürich vom verschuldeten und von fremden Geldern abhängigen zum kapitalstarken Staatswesen, das im 18. Jahrhundert einträgliche Kreditgeschäfte tätigen sollte. Der Autor verlegt das Gewicht auf die Dynamik des Finanzgeschehens, - statt von einem «ausserordentlichen Haushalt» zu sprechen - und zeigt damit, welche Leistungen der Staatshaushalt im 17. Jahrhundert zu vollbringen vermochte. Entsprechend dem kaufmännischen Geist in der Finanzwirtschaft finden wir rationales Denken in der Verwaltung: Arbeitsteilung und Spezialisierung, Entzug der Mitinhaberschaft am Staat von den Beamten, usw. Getragen waren diese Bemühungen von einer kleinen Gruppe, den Inhabern der zentralen Ämter, deren Aktivität vielerorts auf Widerstand stiess. Die Geistlichen aber vertraten eine andere Art von Staatlichkeit. Sie betonten immer wieder die göttliche Basis als einen Teil der Verwaltung (säkularisierte Güter). So konnte schliesslich von einer gegenseitigen Befruchtung der kaufmännisch-rationalen Finanzwirtschaft und des sittlich-reformatorischen Geistes gesprochen werden. Zu Ende des 17. Jahrhunderts finden wir dann einen gegenüber dem Spätmittelalter stark gewandelten Staat vor. Das sich im Haushalt bekundende Wirtschaftliche trat als eigenständiges Element neben das Politische, Rechtliche. Die Strukturen des städtischen Burger- und Zunftstaates sind durch den vor sich gegangenen Aufbau eines Verwaltungsstaates verwischt.
Im 17. Jahrhundert entwickelte sich Zurich vom verschuldeten und von fremden Geldern abhangigen zum kapitalstarken Staatswesen, das im 18. Jahrhundert eintragliche Kreditgeschafte tatigen sollte. Der Autor verlegt das Gewicht auf die Dynamik des Finanzgeschehens, - statt von einem «ausserordentlichen Haushalt» zu sprechen - und zeigt damit, welche Leistungen der Staatshaushalt im 17. Jahrhundert zu vollbringen vermochte. Entsprechend dem kaufmannischen Geist in der Finanzwirtschaft finden wir rationales Denken in der Verwaltung: Arbeitsteilung und Spezialisierung, Entzug der Mitinhaberschaft am Staat von den Beamten, usw. Getragen waren diese Bemuhungen von einer kleinen Gruppe, den Inhabern der zentralen Amter, deren Aktivitat vielerorts auf Widerstand stiess. Die Geistlichen aber vertraten eine andere Art von Staatlichkeit. Sie betonten immer wieder die gottliche Basis als einen Teil der Verwaltung (sakularisierte Guter). So konnte schliesslich von einer gegenseitigen Befruchtung der kaufmannisch-rationalen Finanzwirtschaft und des sittlich-reformatorischen Geistes gesprochen werden. Zu Ende des 17. Jahrhunderts finden wir dann einen gegenuber dem Spatmittelalter stark gewandelten Staat vor. Das sich im Haushalt bekundende Wirtschaftliche trat als eigenstandiges Element neben das Politische, Rechtliche. Die Strukturen des stadtischen Burger- und Zunftstaates sind durch den vor sich gegangenen Aufbau eines Verwaltungsstaates verwischt.
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