Die Ermaessigung des Klageantrages
Book Details
Format
Hardback or Cased Book
ISBN-10
3820483004
ISBN-13
9783820483000
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1986
Weight
230 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general works
Ksh 4,350.00
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Quality
Fast
Die Arbeit behandelt gangige Probleme des Zivilprozessrechts. Ermassigt der Klager seine Klage zum Beispiel von DM 1'000.-- auf DM 500.--, so erhebt sich die Frage nach der prozessualen Zulassigkeit.
Eine solche mengenmassige Reduzierung der Klageforderung erscheint nach 264, II ZPO ohne Zustimmung des Beklagten moglich zu sein. Eine Teilrucknahme konnte demgegenuber gemass 269, I ZPO nach Beginn der mundlichen Verhandlung nur mit Einwilligung des Beklagten erfolgen.
Diese Widerspruche zu erklaren, sowie die Abgrenzung zu den Instituten der Erledigung und des Verzichts darzustellen, sind die schwerpunktmassigen Ziele dieser Arbeit. Durch eine historische Rekonstruktion der Problemstellung gelingt es dem Verfasser, die dogmatischen Zusammenhange aufzudecken und zu einer sinnvollen Losung zu fuhren.
Eine solche mengenmassige Reduzierung der Klageforderung erscheint nach 264, II ZPO ohne Zustimmung des Beklagten moglich zu sein. Eine Teilrucknahme konnte demgegenuber gemass 269, I ZPO nach Beginn der mundlichen Verhandlung nur mit Einwilligung des Beklagten erfolgen.
Diese Widerspruche zu erklaren, sowie die Abgrenzung zu den Instituten der Erledigung und des Verzichts darzustellen, sind die schwerpunktmassigen Ziele dieser Arbeit. Durch eine historische Rekonstruktion der Problemstellung gelingt es dem Verfasser, die dogmatischen Zusammenhange aufzudecken und zu einer sinnvollen Losung zu fuhren.
Die Arbeit behandelt gängige Probleme des Zivilprozessrechts. Ermässigt der Kläger seine Klage zum Beispiel von DM 1''000.-- auf DM 500.--, so erhebt sich die Frage nach der prozessualen Zulässigkeit.
Eine solche mengenmässige Reduzierung der Klageforderung erscheint nach 264, II ZPO ohne Zustimmung des Beklagten möglich zu sein. Eine Teilrücknahme könnte demgegenüber gemäss 269, I ZPO nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Einwilligung des Beklagten erfolgen.
Diese Widersprüche zu erklären, sowie die Abgrenzung zu den Instituten der Erledigung und des Verzichts darzustellen, sind die schwerpunktmässigen Ziele dieser Arbeit. Durch eine historische Rekonstruktion der Problemstellung gelingt es dem Verfasser, die dogmatischen Zusammenhänge aufzudecken und zu einer sinnvollen Lösung zu führen.
Eine solche mengenmässige Reduzierung der Klageforderung erscheint nach 264, II ZPO ohne Zustimmung des Beklagten möglich zu sein. Eine Teilrücknahme könnte demgegenüber gemäss 269, I ZPO nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Einwilligung des Beklagten erfolgen.
Diese Widersprüche zu erklären, sowie die Abgrenzung zu den Instituten der Erledigung und des Verzichts darzustellen, sind die schwerpunktmässigen Ziele dieser Arbeit. Durch eine historische Rekonstruktion der Problemstellung gelingt es dem Verfasser, die dogmatischen Zusammenhänge aufzudecken und zu einer sinnvollen Lösung zu führen.
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