Die Form der Rechtsgeschaefte im Internationalen Privatrecht - Art. 11 EGBGB : Zu den Grenzen der alternativen Ortsformanknuepfung- Zur Zulaessigkeit der Substitution durch Beurkundung im Ausland
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631496095
ISBN-13
9783631496091
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Apr 1st, 1996
Weight
210 grams
Product Classification:
Comparative lawInternational lawPrivate / Civil law: general worksCommercial law
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Die Sonderanknupfung der Form der Rechtsgeschafte im internationalen Privatrecht, Art. 11 EGBGB, hat eine sehr alte Tradition. Sie hat sich aus dem praktischen Bedurfnis des internationalen Rechtsverkehrs entwickelt. Die Tradition wurde auch mit der Neuregelung des EGBGB am 1.9.1986 nicht gebrochen: Art. 11 alter Fassung wurde nahezu unverandert ubernommen. Gleichzeitig fanden allerdings erstmals Normen Aufnahme in das IPR, die - entsprechend einer allgemein erkennbaren Entwicklung in Gesetzgebung und Judikatur - den Schutz der schwacheren Vertragspartei im Auge haben. Die uneingeschrankte Sonderanknupfung der Form der Rechtsgeschafte, die immerhin geeignet ist, den Schutzzweck interner Formvorschriften zu vereiteln, durfte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dem heutigen Rechtsverstandnis kaum mehr entsprechen. Diese Arbeit versucht sich deshalb an Begrenzungsmodellen, die zugunsten des Schutzes der schwacheren Vertragspartei fur notwendig erachtet werden.
Die Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte im internationalen Privatrecht, Art. 11 EGBGB, hat eine sehr alte Tradition. Sie hat sich aus dem praktischen Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs entwickelt. Die Tradition wurde auch mit der Neuregelung des EGBGB am 1.9.1986 nicht gebrochen: Art. 11 alter Fassung wurde nahezu unverändert übernommen. Gleichzeitig fanden allerdings erstmals Normen Aufnahme in das IPR, die - entsprechend einer allgemein erkennbaren Entwicklung in Gesetzgebung und Judikatur - den Schutz der schwächeren Vertragspartei im Auge haben. Die uneingeschränkte Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte, die immerhin geeignet ist, den Schutzzweck interner Formvorschriften zu vereiteln, dürfte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dem heutigen Rechtsverständnis kaum mehr entsprechen. Diese Arbeit versucht sich deshalb an Begrenzungsmodellen, die zugunsten des Schutzes der schwächeren Vertragspartei für notwendig erachtet werden.
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