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Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhaeltnis zum Unmoeglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtlicher Sicht
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Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhaeltnis zum Unmoeglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtlicher Sicht

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631449801
ISBN-13 9783631449806
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Sep 1st, 1992
Weight 450 grams
Ksh 10,200.00
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Fast
Bei der Miete eines von Anfang an mangelhaften Vertragsgegenstandes kollidiert die Garantiehaftung des Vermieters nach 538 I 1. Alt. BGB mit der verschuldensabhangigen Schadensersatzpflicht nach 307 I 1 BGB. Der Autor untersucht das Verhaltnis von Sachmangelgewahrleistungs- und Unmoglichkeitsrecht seit dem klassischen romischen Recht. Er weist nach, da der in 306 BGB rezipierte Satz «Impossibilium nulla obligatio est» erstmalig von Friedrich Mommsen auf den Fall der Uberlassung einer schon bei Vertragsschlu unbehebbar mangelhaften Sache angewendet wurde. Dargestellt wird die Ubernahme der Mommsenschen Unmoglichkeitslehre durch die Verfasser des BGB und deren Versuch, die Wirksamkeit des auf eine unmogliche (Primar-)Leistung gerichteten Mietvertrages durch die Unterstellung eines stillschweigenden Garantieversprechens zu retten. Der Autor schliet mit einem Vergleich der Rechtsfolgen von Gewahrleistungs- und Unmoglichkeitsrecht und begrundet ausfuhrlich den Vorrang der Gewahrleistungsvorschriften.
Bei der Miete eines von Anfang an mangelhaften Vertragsgegenstandes kollidiert die Garantiehaftung des Vermieters nach 538 I 1. Alt. BGB mit der verschuldensabhängigen Schadensersatzpflicht nach 307 I 1 BGB. Der Autor untersucht das Verhältnis von Sachmängelgewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht seit dem klassischen römischen Recht. Er weist nach, daß der in 306 BGB rezipierte Satz «Impossibilium nulla obligatio est» erstmalig von Friedrich Mommsen auf den Fall der Überlassung einer schon bei Vertragsschluß unbehebbar mangelhaften Sache angewendet wurde. Dargestellt wird die Übernahme der Mommsenschen Unmöglichkeitslehre durch die Verfasser des BGB und deren Versuch, die Wirksamkeit des auf eine unmögliche (Primär-)Leistung gerichteten Mietvertrages durch die Unterstellung eines stillschweigenden Garantieversprechens zu retten. Der Autor schließt mit einem Vergleich der Rechtsfolgen von Gewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht und begründet ausführlich den Vorrang der Gewährleistungsvorschriften.

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