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Die Haftung der Depotbank als Stimmrechtsvertreter
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Die Haftung der Depotbank als Stimmrechtsvertreter : Eine Untersuchung zur Reichweite der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631308582
ISBN-13 9783631308585
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Mar 1st, 1997
Weight 310 grams
Product Classification: BankingCommercial law
Ksh 8,100.00
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Die Macht der Banken gerat zunehmend in das Blickfeld offentlicher Diskussion. Im Kreuzfeuer der Kritik steht dabei nicht nur die als uberhoht empfundene Anzahl der Aufsichtsratsmandate von Bankenvertretern, sondern auch die Institution des Depotstimmrechts, dessen Abschaffung immer wieder gefordert wird. Ziel dieser Arbeit ist es, die Voraussetzung einer Inanspruchnahme der Depotbank im Falle pflichtwidriger Ausubung des Stimmrechts darzulegen. In diesem Zusammenhang ist zwischen der Rechtsstellung der auftraggebenden Aktionare und der rechtlichen Situation jerjenigen zu unterscheiden, die auf die Beauftragung einer Depotbank verzichtet haben, als Aktionare aber gleichwohl die Konsequenzen aus einer mibrauchlichen Stimmrechtswahrnehmung durch eine Depotbank tragen mussen. Anknupfungspunkt der Darstellung ist der Fall einer Stimmrechtsvertretung bei der Girmes AG, welcher die Gerichte - nicht zuletzt auch den Bundesgerichtshof - beschaftigt hat. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, da eine Verantwortlichkeit der Depotbanken, insbesondere auch unter dem Aspekt einer Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, durchaus gegeben sein kann, in der Praxis die tatsachlichen Voraussetzungen einer Inanspruchnahme jedoch nur in seltenen Ausnahmefallen vorliegen werden.
Die Macht der Banken gerät zunehmend in das Blickfeld öffentlicher Diskussion. Im Kreuzfeuer der Kritik steht dabei nicht nur die als überhöht empfundene Anzahl der Aufsichtsratsmandate von Bankenvertretern, sondern auch die Institution des Depotstimmrechts, dessen Abschaffung immer wieder gefordert wird. Ziel dieser Arbeit ist es, die Voraussetzung einer Inanspruchnahme der Depotbank im Falle pflichtwidriger Ausübung des Stimmrechts darzulegen. In diesem Zusammenhang ist zwischen der Rechtsstellung der auftraggebenden Aktionäre und der rechtlichen Situation jerjenigen zu unterscheiden, die auf die Beauftragung einer Depotbank verzichtet haben, als Aktionäre aber gleichwohl die Konsequenzen aus einer mißbräuchlichen Stimmrechtswahrnehmung durch eine Depotbank tragen müssen. Anknüpfungspunkt der Darstellung ist der Fall einer Stimmrechtsvertretung bei der Girmes AG, welcher die Gerichte - nicht zuletzt auch den Bundesgerichtshof - beschäftigt hat. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß eine Verantwortlichkeit der Depotbanken, insbesondere auch unter dem Aspekt einer Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, durchaus gegeben sein kann, in der Praxis die tatsächlichen Voraussetzungen einer Inanspruchnahme jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen vorliegen werden.

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