Die Nachfolge in das Vermoegen der ehemaligen DDR : Ein Beitrag zu Art. 21 ff Einigungsvertrag unter besonderer Beruecksichtigung der Firma F.C. Gerlach des Bereichs Kommerzielle Koordinierung
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631474113
ISBN-13
9783631474112
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Oct 1st, 1994
Weight
440 grams
Product Classification:
Comparative lawInternational lawCommercial lawCitizenship & nationality law
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Im Sukzessionsfall stellen sich völkerrechtliche Probleme der Zuordnung von Vermögen des Vorgängerstaates auf den Nachfolgestaat. Bei dem Einigungsprozeß kamen noch besondere völkervertragliche Rechtsfragen dazu. Innerstaatlich geht es um die Zuordnung von Vermögen aufgrund eines Vertragsgesetzes. Vorfrage ist, wie der Vorgängerstaat sein Vermögen von dem seiner Bürger abgegrenzt hat und wie sich dies im Sukzessionsfall aufgrund der hierfür erlassenen Überleitungsregeln auswirkt. Die Zuordnung des Vermögens von Firmen des Bereichs Kommerzielle Koordinierung im Gewande eines Privatbetriebs erfordert die Identifikation bzw. Qualifikation als Staats- oder Privatvermögen. Die Zuordnung selbst erfolgt nach den Art. 21 ff Einigungsvertrag. Am Beispiel der Firma F.C. Gerlach lassen sich die besonderen Probleme der Qualifikation und der Zuordnung von Firmenvermögen als «staatliches Vermögen» erkennen.
Im Sukzessionsfall stellen sich volkerrechtliche Probleme der Zuordnung von Vermogen des Vorgangerstaates auf den Nachfolgestaat. Bei dem Einigungsproze kamen noch besondere volkervertragliche Rechtsfragen dazu. Innerstaatlich geht es um die Zuordnung von Vermogen aufgrund eines Vertragsgesetzes. Vorfrage ist, wie der Vorgangerstaat sein Vermogen von dem seiner Burger abgegrenzt hat und wie sich dies im Sukzessionsfall aufgrund der hierfur erlassenen Uberleitungsregeln auswirkt. Die Zuordnung des Vermogens von Firmen des Bereichs Kommerzielle Koordinierung im Gewande eines Privatbetriebs erfordert die Identifikation bzw. Qualifikation als Staats- oder Privatvermogen. Die Zuordnung selbst erfolgt nach den Art. 21 ff Einigungsvertrag. Am Beispiel der Firma F.C. Gerlach lassen sich die besonderen Probleme der Qualifikation und der Zuordnung von Firmenvermogen als «staatliches Vermogen» erkennen.
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