Die Problematik der Richtlinien der Bundesauschuesse der Aerzte und Krankenkassen nach dem neuen Recht des SGB V
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631470436
ISBN-13
9783631470435
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jan 1st, 1994
Weight
260 grams
Product Classification:
Legal historyEmployment & labour lawMedical sociology
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Das Problem der rechtlichen Qualifizierung der Richtlinien der Bundesausschusse stellt sich seit langem. Schon nach altem Recht der RVO waren Bundesausschusse der Arzte und Krankenkassen, gebildet von den Bundesvereinigungen der Arzte und den Bundesverbanden der Krankenkassen, berufen, Richtlinien insbesondere fur die Sicherung der kassenarztlichen Versorgung zu beschlieen. Diese Kompetenz zum Richtlinienerla hat mit dem Gesundheitsreformgesetz seine Grundlage in 92 SGB V gefunden. Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist es, die dogmatischen Einordnungsmoglichkeiten der Richtlinien und der sie erlassenden Bundesausschusse aufzuzeigen. Hierbei wurden insbesondere die Neuregelungen des SGB V berucksichtigt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, unter welchem Blickwinkel die Richtlinien als verfassungsgemae Auerungen eines verselbstandigten Verwaltungstragers Bestand haben konnen.
Das Problem der rechtlichen Qualifizierung der Richtlinien der Bundesausschüsse stellt sich seit langem. Schon nach altem Recht der RVO waren Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, gebildet von den Bundesvereinigungen der Ärzte und den Bundesverbänden der Krankenkassen, berufen, Richtlinien insbesondere für die Sicherung der kassenärztlichen Versorgung zu beschließen. Diese Kompetenz zum Richtlinienerlaß hat mit dem Gesundheitsreformgesetz seine Grundlage in 92 SGB V gefunden. Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist es, die dogmatischen Einordnungsmöglichkeiten der Richtlinien und der sie erlassenden Bundesausschüsse aufzuzeigen. Hierbei wurden insbesondere die Neuregelungen des SGB V berücksichtigt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, unter welchem Blickwinkel die Richtlinien als verfassungsgemäße Äußerungen eines verselbständigten Verwaltungsträgers Bestand haben können.
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