Die Regel «falsa demonstratio non nocet» - unter besonderer Beruecksichtigung der Testamentsauslegung
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3820400613
ISBN-13
9783820400618
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1987
Weight
280 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general works
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Insbesondere bei der Auslegung formgebundener Rechtsgeschäfte stellt sich die Frage nach der Geltung der römischen Rechtsregel «falsa demonstratio non nocet». Durch strikte Trennung von zweiseitigen formbedürftigen Rechtsgeschäften und einseitigen Verfügungen von Todes wegen einerseits und von Auslegung und Form andererseits weist die vorliegende Untersuchung nach, dass die Regel von der falsa demonstratio zwar für zweiseitige Rechtsgeschäfte eine gültige Auslegungsmaxime darstellt, und insbesondere auch mit der vom BGH vertretenen, in der Literatur heftig umstrittenen Andeutungstheorie in Einklang steht. Andererseits zeigt die Abhandlung, dass auf dem Gebiet der Testamentsauslegung das Erfordernis der «Erklärung» des Erblasserwillens eine objektive Andeutung desselben im Testament verlangt, von der nur in den Fällen eines besonderen Erblassersprachgebrauchs abgesehen werden kann. Die falsa demonstratio-Regel gilt daher hier nicht.
Insbesondere bei der Auslegung formgebundener Rechtsgeschafte stellt sich die Frage nach der Geltung der romischen Rechtsregel «falsa demonstratio non nocet». Durch strikte Trennung von zweiseitigen formbedurftigen Rechtsgeschaften und einseitigen Verfugungen von Todes wegen einerseits und von Auslegung und Form andererseits weist die vorliegende Untersuchung nach, dass die Regel von der falsa demonstratio zwar fur zweiseitige Rechtsgeschafte eine gultige Auslegungsmaxime darstellt, und insbesondere auch mit der vom BGH vertretenen, in der Literatur heftig umstrittenen Andeutungstheorie in Einklang steht. Andererseits zeigt die Abhandlung, dass auf dem Gebiet der Testamentsauslegung das Erfordernis der «Erklarung» des Erblasserwillens eine objektive Andeutung desselben im Testament verlangt, von der nur in den Fallen eines besonderen Erblassersprachgebrauchs abgesehen werden kann. Die falsa demonstratio-Regel gilt daher hier nicht.
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