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Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Der Autor untersucht – vor dem Hintergrund dieses grundrechtlich gewährleisteten Schutzes – die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht, wobei er die Position behinderter Erblasser und die Probleme, die sich im Hinblick auf behinderte Erben ergeben, erörtert.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Die vorliegende Arbeit untersucht – vor dem Hintergrund dieses grundrechtlich gewährleisteten Schutzes – die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht. Dabei erörtert der Autor, welche Schwierigkeiten sich bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung durch einen behinderten Erblasser unter anderem im Hinblick auf die Testierfähigkeit sowie die unterschiedlichen Errichtungsformen ergeben. In diesem Zusammenhang werden auch die Einschränkungen erörtert, die ein behinderter Erblasser bei der Auswahl seines Erben erfährt (z. B. § 24 Abs. 2 BeurkG). Darüber hinaus findet eine Auseinandersetzung mit den Problemen statt, die sich bei behinderten Menschen als Erben ergeben (Stichwort: Behindertentestament).
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