Die Strafbarkeit des Arbeitgebers wegen Beitragsvorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt ( 266 a StGB)
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631447566
ISBN-13
9783631447567
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Mar 1st, 1992
Weight
260 grams
Product Classification:
Welfare economicsCriminal law & procedureEmployment & labour law
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Die Beitragsvorenthaltung ( 266 a StGB) stellt eine haufig unterschatzte Form der Wirtschaftskriminalitat dar. Oft im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, unerlaubter Arbeitnehmeruberlassung oder Konkursdelikten auftretend, entstehen in Deutschland alljahrlich Schaden in Milliardenhohe. Die vorliegende Arbeit stellt die erste umfassendere Untersuchung der erst 1986 durch das 2. WiKG in das Strafgesetzbuch aufgenommenen Vorschrift dar. Sie stellt klar, da auch in den Fallen der vereinbarten Schwarzarbeit eine Beitragsvorenthaltung liegt. Andererseits kann ein Vorenthalten nur dann in Betracht kommen, wenn es zu einer zumindest teilweisen Auszahlung des Lohnes an den Arbeitnehmer gekommen ist. Ferner wird die Strafbarkeit der Beitragsvorenthaltung als Beitragsbetrug ( 263 StGB) diskutiert, wobei zahlreiche in diesem Zusammenhang auftretende Probleme erortert werden.
Die Beitragsvorenthaltung ( 266 a StGB) stellt eine häufig unterschätzte Form der Wirtschaftskriminalität dar. Oft im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung oder Konkursdelikten auftretend, entstehen in Deutschland alljährlich Schäden in Milliardenhöhe. Die vorliegende Arbeit stellt die erste umfassendere Untersuchung der erst 1986 durch das 2. WiKG in das Strafgesetzbuch aufgenommenen Vorschrift dar. Sie stellt klar, daß auch in den Fällen der vereinbarten Schwarzarbeit eine Beitragsvorenthaltung liegt. Andererseits kann ein Vorenthalten nur dann in Betracht kommen, wenn es zu einer zumindest teilweisen Auszahlung des Lohnes an den Arbeitnehmer gekommen ist. Ferner wird die Strafbarkeit der Beitragsvorenthaltung als Beitragsbetrug ( 263 StGB) diskutiert, wobei zahlreiche in diesem Zusammenhang auftretende Probleme erörtert werden.
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