Die Urkundenvorlagepflichten der Gegenpartei gemaeß § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO
by
Sonja Lang
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631566654
ISBN-13
9783631566657
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 15th, 2007
Print length
288 Pages
Ksh 12,800.00
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Quality
Fast
Mit der Zivilprozessrechtsreform im Jahre 2002 hat § 142 ZPO Änderungen erfahren. Nach dem neu gefassten Wortlaut der Norm kann die Urkundenvorlage nunmehr nicht nur gegenüber der beweisbelasteten, sondern auch gegenüber der nicht beweisbelasteten Gegenpartei angeordnet werden, die sich nicht auf die Urkunde bezogen hat. Weigerungsrechte sieht das Gesetz nicht vor. Eine derart weitreichende prozessuale Vorlagepflicht war dem deutschen Zivilprozessrecht bislang nicht bekannt. Vielmehr galt der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, die Sache ihres Gegners zu betreiben. Zudem bleiben die Voraussetzungen weitgehend unklar, unter denen eine Vorlagepflicht der Gegenpartei entstehen kann. Auch stellt sich die Frage, ob diese Vorlagepflicht nicht die Parteiherrschaft über den Tatsachenstoff in bedenklichem Maße zugunsten einer amtswegigen Sachverhaltsaufklärung zurückdrängt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der bisherigen Gesetzeslage § 142 ZPO einschränkend auszulegen ist. Nur im Falle einer Angleichung der §§ 422, 423 ZPO de lege ferenda wäre eine wortlautgetreue Auslegung möglich.
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