Die Verjaehrung Erbrechtlicher Ansprueche : Eine Auseinandersetzung Mit Der Norm Des § 197 Abs. 1, Nr. 2, 2. Alt Bgb
by
Felix Baum
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3899755286
ISBN-13
9783899755282
Publisher
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
Imprint
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissen
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 1st, 2005
Print length
116 Pages
Product Classification:
Jurisprudence & general issues
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Fast
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie die gesetzliche Regelung des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB, wonach «erbrechtliche Ansprüche» der dreißigjährigen Verjährung unterliegen, vor dem Hintergrund des neuen Verjährungsrechtes zu verstehen ist.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ist seit Januar 2002 eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt worden, deren Beginn von subjektiven Faktoren abhängt (§§ 195, 199 BGB). Eine Ausnahme von der weitreichenden Regelverjährung ist in § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB jedoch für «erbrechtliche Ansprüche» vorgesehen. Da dieser Begriff im kodifizierten Verjährungsrecht bisher nicht enthalten war, stellt sich die Frage, welche Ansprüche unter ihn zu subsumieren sind. Von dieser Frage ausgehend setzt sich die Arbeit mit der generellen Problematik einer verjährungsrechtlichen Bereichsausnahme für erbrechtliche Ansprüche auseinander. Dabei werden auch die allgemeinen und konkreten Kritikpunkte an der neuen Rechtslage dargestellt. Vor dem Hintergrund dieser Kritik wird die neue gesetzliche Regelung des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB daraufhin untersucht, wie sie nach der juristischen Dogmatik auszulegen ist. Hierbei zeigt sich, dass eine stark einschränkende Auslegung der Norm angezeigt ist, um der Systematik des neuen Verjährungsrechts gerecht zu werden. Im Ergebnis wird dem Gesetzgeber daher empfohlen, die verunglückte und unbedacht kodifizierte Norm des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB ersatzlos zu streichen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ist seit Januar 2002 eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt worden, deren Beginn von subjektiven Faktoren abhängt (§§ 195, 199 BGB). Eine Ausnahme von der weitreichenden Regelverjährung ist in § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB jedoch für «erbrechtliche Ansprüche» vorgesehen. Da dieser Begriff im kodifizierten Verjährungsrecht bisher nicht enthalten war, stellt sich die Frage, welche Ansprüche unter ihn zu subsumieren sind. Von dieser Frage ausgehend setzt sich die Arbeit mit der generellen Problematik einer verjährungsrechtlichen Bereichsausnahme für erbrechtliche Ansprüche auseinander. Dabei werden auch die allgemeinen und konkreten Kritikpunkte an der neuen Rechtslage dargestellt. Vor dem Hintergrund dieser Kritik wird die neue gesetzliche Regelung des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB daraufhin untersucht, wie sie nach der juristischen Dogmatik auszulegen ist. Hierbei zeigt sich, dass eine stark einschränkende Auslegung der Norm angezeigt ist, um der Systematik des neuen Verjährungsrechts gerecht zu werden. Im Ergebnis wird dem Gesetzgeber daher empfohlen, die verunglückte und unbedacht kodifizierte Norm des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB ersatzlos zu streichen.
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