Die vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) und der deliktsrechtliche Schutz primaerer Vermoegensinteressen : Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen, englischen und franzoesischen Recht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
363143345X
ISBN-13
9783631433454
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Nov 1st, 1990
Weight
480 grams
Product Classification:
Jurisprudence & general issuesPrivate / Civil law: general works
Ksh 11,150.00
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Fast
Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.a. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befaßt sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht.
Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den korper- und sachbezogenen und den vermogensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermogensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsahnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung uberhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwachen des deutschen Deliktsrechts, u.a. auf der Unersetzbarkeit primarer Vermogensschaden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befat sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primaren Vermogensschaden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhaltnis dieser beiden im deutschen, englischen und franzosischen Recht.
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