Die Zulaessigkeit Zweiseitig Zwingender Normen Im Arbeitsrecht : Unter Besonderer Beruecksichtigung Des § 4 Abs. 1 Efzg
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631376405
ISBN-13
9783631376409
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Aug 7th, 2001
Print length
268 Pages
Product Classification:
Employment & labour law
Ksh 11,850.00
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Secure
Quality
Fast
Ziel dieser Arbeit ist es, die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers im Arbeitsrecht generell und insbesondere für zweiseitig zwingende Normen festzustellen.
Hierzu wird die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers von der Kompetenz der Tarifvertragsparteien abgegrenzt. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf die geschichtliche sowie rechtliche Entwicklung dieser sich begrenzenden Kompetenzen. Insbesondere die Geltung der Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien wird untersucht und mangels rechtlicher, soziologischer und historischer Belege als nicht nachweisbar verworfen. In einer Analyse der Kernbereichstheorie des Bundesarbeitsgerichts, des Sozialstaatsprinzips sowie der Stellung der Tarifvertragsparteien als pouvouir intermediaires wird festgestellt, daß der Gesetzgeber zum Erlaß zweiseitig zwingender Normen unter Einhaltung bestimmter Regeln befugt ist. Dies gilt insbesondere für § 4 Abs. 1 S. 1 EFZG 1996, dem ein großer Bereich der Arbeit gewidmet ist.
Hierzu wird die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers von der Kompetenz der Tarifvertragsparteien abgegrenzt. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf die geschichtliche sowie rechtliche Entwicklung dieser sich begrenzenden Kompetenzen. Insbesondere die Geltung der Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien wird untersucht und mangels rechtlicher, soziologischer und historischer Belege als nicht nachweisbar verworfen. In einer Analyse der Kernbereichstheorie des Bundesarbeitsgerichts, des Sozialstaatsprinzips sowie der Stellung der Tarifvertragsparteien als pouvouir intermediaires wird festgestellt, daß der Gesetzgeber zum Erlaß zweiseitig zwingender Normen unter Einhaltung bestimmter Regeln befugt ist. Dies gilt insbesondere für § 4 Abs. 1 S. 1 EFZG 1996, dem ein großer Bereich der Arbeit gewidmet ist.
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