Die Zustaendigkeit des Gesamtbetriebsrates
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631355092
ISBN-13
9783631355091
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Nov 1st, 1999
Weight
280 grams
Ksh 8,100.00
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Quality
Fast
In mehrbetrieblichen Unternehmen ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrates vorgeschrieben. Damit stellt sich dort im Vorfeld der Durchfuhrung einer betriebsverfassungsrechtlichen Manahme zwangslaufig die Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen Einzelbetriebsraten und Gesamtbetriebsrat, die der Gesetzgeber in 50 BetrVG geregelt hat. Dieser allzu knappen und inhaltlich unklaren Regelung kommt nicht nur fur die Einflu- und Machtverteilung zwischen den Einzelbetriebsraten und dem Gesamtbetriebsrat Bedeutung zu, sondern auch fur den Arbeitgeber, der bei Einschaltung des unzustandigen Gremiums seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommt.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Festlegung der originaren Zustandigkeit des Gesamtbetriebsrates gema 50 BetrVG. Auerdem wird die Zustandigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages gema 50 II BetrVG, seine Befugnisse in betriebsratslosen Betrieben und die Auswirkungen von Zusammenlegung, Spaltung und Neugrundung von Betrieben erortert.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Festlegung der originaren Zustandigkeit des Gesamtbetriebsrates gema 50 BetrVG. Auerdem wird die Zustandigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages gema 50 II BetrVG, seine Befugnisse in betriebsratslosen Betrieben und die Auswirkungen von Zusammenlegung, Spaltung und Neugrundung von Betrieben erortert.
In mehrbetrieblichen Unternehmen ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrates vorgeschrieben. Damit stellt sich dort im Vorfeld der Durchführung einer betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahme zwangsläufig die Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen Einzelbetriebsräten und Gesamtbetriebsrat, die der Gesetzgeber in 50 BetrVG geregelt hat. Dieser allzu knappen und inhaltlich unklaren Regelung kommt nicht nur für die Einfluß- und Machtverteilung zwischen den Einzelbetriebsräten und dem Gesamtbetriebsrat Bedeutung zu, sondern auch für den Arbeitgeber, der bei Einschaltung des unzuständigen Gremiums seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommt.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Festlegung der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß 50 BetrVG. Außerdem wird die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages gemäß 50 II BetrVG, seine Befugnisse in betriebsratslosen Betrieben und die Auswirkungen von Zusammenlegung, Spaltung und Neugründung von Betrieben erörtert.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Festlegung der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß 50 BetrVG. Außerdem wird die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages gemäß 50 II BetrVG, seine Befugnisse in betriebsratslosen Betrieben und die Auswirkungen von Zusammenlegung, Spaltung und Neugründung von Betrieben erörtert.
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