Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilproze
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
363142924X
ISBN-13
9783631429242
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 1st, 1990
Weight
300 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general works
Ksh 8,500.00
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Fast
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozeßparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozeßparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
Die vorliegende Arbeit befat sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsatzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «fur und gegen» die Prozeparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozerechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «fur» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsatzlich auf die Prozeparteien beschrankten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fallen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zuruckgefuhrt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen uber die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
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