Ergaenzende Vertragsauslegung bei unwirksamen AGB-Klauseln am Beispiel der Tagespreisklausel in Kaufvertraegen ueber fabrikneue Personenkraftwagen
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3820409548
ISBN-13
9783820409543
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1987
Weight
380 grams
Product Classification:
Economic theory & philosophyCommercial law
Ksh 9,250.00
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Quality
Fast
Bei Neuwagenkaufverträgen mit langen Lieferzeiten bereitet die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises erhebliche Schwierigkeiten. Von diesem Problem ist besonders der Hersteller «Daimler-Benz» betroffen. Es stellt sich die Frage, ob der Käufer den bei Abschluss des Kaufvertrages gültigen Listenpreis zu zahlen hat oder ob der Verkäufer den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis als äquivalente Gegenleistung zu fordern berechtigt ist. Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kfz-Handels verwendete Tagespreisklausel hat der BGH bereits im Jahre 1981 für unwirksam erachtet. Im Jahre 1984 hat er sich dann für die Möglichkeit ausgesprochen, im «Individualvertrag» zwischen dem Verwender und einem bestimmten Kunden aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung in Anlehnung an 315 f BGB den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis zu dulden. Die Arbeit setzt sich mit den - zum Teil heftigen - Angriffen gegen diese Rechtsprechung auseinander.
Bei Neuwagenkaufvertragen mit langen Lieferzeiten bereitet die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises erhebliche Schwierigkeiten. Von diesem Problem ist besonders der Hersteller «Daimler-Benz» betroffen. Es stellt sich die Frage, ob der Kaufer den bei Abschluss des Kaufvertrages gultigen Listenpreis zu zahlen hat oder ob der Verkaufer den am Tag der Lieferung gultigen Listenpreis als aquivalente Gegenleistung zu fordern berechtigt ist. Die in den allgemeinen Geschaftsbedingungen des Kfz-Handels verwendete Tagespreisklausel hat der BGH bereits im Jahre 1981 fur unwirksam erachtet. Im Jahre 1984 hat er sich dann fur die Moglichkeit ausgesprochen, im «Individualvertrag» zwischen dem Verwender und einem bestimmten Kunden aufgrund einer erganzenden Vertragsauslegung in Anlehnung an 315 f BGB den am Tag der Lieferung gultigen Listenpreis zu dulden. Die Arbeit setzt sich mit den - zum Teil heftigen - Angriffen gegen diese Rechtsprechung auseinander.
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