Europaeische Gemeinschaften und Kompetenzverluste der deutschen Laender
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631450508
ISBN-13
9783631450505
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Sep 1st, 1992
Weight
320 grams
Ksh 7,750.00
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Quality
Fast
Die Frage der Kompetenzverluste der deutschen Lander durch die fortschreitende europaische Integration hat erneut an Bedeutung gewonnen. Die Gemeinschaftsvertrage und die Rechtsetzung der Gemeinschaftsorgane begrenzen die den deutschen Landern nach dem Grundgesetz zugewiesenen Kompetenzbereiche. Zwar sind Kompetenzbegrenzungsmechanismen auf der europaischen wie auch der innerstaatlichen Ebene vorhanden, doch reichen diese nicht aus, um klare Grenzziehungen zwischen europaischen und innerstaatlichen Rechtsetzungsbefugnissen zu ermoglichen. Den deutschen Landern werden, da nicht Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaften, lediglich Mitsprache- und Informationsrechte in einigen europaischen Gremien eingeraumt. Ansonsten sind sie auf die Information durch den Bund angewiesen, die durch bestimmte Verfahren institutionalisiert worden ist. Diese Verfahren reichen jedoch nicht aus, um die von den deutschen Landern immer wieder geforderte Kompensation der eingetretenen Kompetenzverluste zu bewirken.
Die Frage der Kompetenzverluste der deutschen Länder durch die fortschreitende europäische Integration hat erneut an Bedeutung gewonnen. Die Gemeinschaftsverträge und die Rechtsetzung der Gemeinschaftsorgane begrenzen die den deutschen Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesenen Kompetenzbereiche. Zwar sind Kompetenzbegrenzungsmechanismen auf der europäischen wie auch der innerstaatlichen Ebene vorhanden, doch reichen diese nicht aus, um klare Grenzziehungen zwischen europäischen und innerstaatlichen Rechtsetzungsbefugnissen zu ermöglichen. Den deutschen Ländern werden, da nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, lediglich Mitsprache- und Informationsrechte in einigen europäischen Gremien eingeräumt. Ansonsten sind sie auf die Information durch den Bund angewiesen, die durch bestimmte Verfahren institutionalisiert worden ist. Diese Verfahren reichen jedoch nicht aus, um die von den deutschen Ländern immer wieder geforderte Kompensation der eingetretenen Kompetenzverluste zu bewirken.
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