Franzoesische Immobilien verwaltende Gesellschaften mit deutschem Gesellschafter unter besonderer Beruecksichtigung des deutsch-franzoesischen Abkommensrechts
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Einkünfte aus Immobiliengesellschaften mit französischem Immobilienbesitz unterliegen bei deutscher Beteiligung der Doppelbesteuerung. Diese entsteht durch in Deutschland und Frankreich erhobene Einkommensteuer, aber auch bei Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Sie wird anhand der beiden deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen untersucht.
Die deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Spezialvorschriften für Immobiliengesellschaften. Im Jahr 2015 wurde mit Art. 7 Abs. 4 eine Vorschrift zu Beteiligungsveräußerungen neu eingeführt. Dies bietet den Anlass für eine zusammenhängende Darstellung der bestehenden Abkommensvorschriften zu Immobiliengesellschaften in Einkommensteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Die Autorin erläutert hierzu anhand von Grundfällen die Besteuerung in Deutschland und Frankreich bei deutscher Beteiligung an Immobiliengesellschaften mit französischem Immobilienbesitz und veranschaulicht in diesem Kontext das Zusammenspiel zwischen nationaler Besteuerung und Abkommensrecht.
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