Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes Nullum crimen nulla poena sine lege im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983 : Insbesondere in c. 1399 CIC/1983
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Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Adnotationes in Ius Canonicum
ISBN-10
3631553242
ISBN-13
9783631553244
Edition
New
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 24th, 2006
Print length
208 Pages
Ksh 11,600.00
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Fast
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe für jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem Ärgernis führt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Gründe, die hierfür in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht übertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Möglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Gläubigen ggf. auch ohne ausdrückliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu können. Diese Regelung ist nur erklärbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkündigungsauftrag der Kirche.
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