Geschichte und Perspektiven des Rechtsbehelfsverfahrens auf dem Gebiet des Steuerrechts in Deutschland
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631442017
ISBN-13
9783631442012
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Sep 1st, 1991
Weight
240 grams
Product Classification:
Legal historyCommercial lawLocal government law
Ksh 7,150.00
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Quality
Fast
Der Finanzrechtsschutz reicht in seinen Wurzeln bis zum Ausgang des Mittelalters zuruck und hat in diesem Jahrhundert eine sprunghafte Ausweitung und staatssystematische Gewichtsveranderung erfahren. Er hat sich dabei nur langsam von einem verwaltungsinternen zu einem gerichtlichen Rechtsschutz entwickelt. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus ergibt sich die Besonderheit des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Dieser ist starker Kritik ausgesetzt und fuhrt zu einer extrem langen Verfahrensdauer, wobei sogar mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Mit Ausnahme der Dreistufigkeit versprechen alle bisherigen Losungsvorschlage (Vereinfachung des Steuerrechts, Vermehrung der Richterstellen, Teilungsmodell, Einzelrichterentscheidung, Novellierung der Finanzgerichtsordnung, Verbesserung des auergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, etc.) keine wirksame Problemlosung. Die Dreistufigkeit, die bisher an den zusatzlichen Kosten und wegen der Besetzungsprobleme gescheitert ist, kann jedoch ohne diese Nachteile eingefuhrt werden: durch die Vereinfachung des Einspruchsverfahrens und die gleichzeitige Umsetzung der Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen zu neu zu schaffenden, unteren Steuergerichten.
Der Finanzrechtsschutz reicht in seinen Wurzeln bis zum Ausgang des Mittelalters zurück und hat in diesem Jahrhundert eine sprunghafte Ausweitung und staatssystematische Gewichtsveränderung erfahren. Er hat sich dabei nur langsam von einem verwaltungsinternen zu einem gerichtlichen Rechtsschutz entwickelt. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus ergibt sich die Besonderheit des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Dieser ist starker Kritik ausgesetzt und führt zu einer extrem langen Verfahrensdauer, wobei sogar mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Mit Ausnahme der Dreistufigkeit versprechen alle bisherigen Lösungsvorschläge (Vereinfachung des Steuerrechts, Vermehrung der Richterstellen, Teilungsmodell, Einzelrichterentscheidung, Novellierung der Finanzgerichtsordnung, Verbesserung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, etc.) keine wirksame Problemlösung. Die Dreistufigkeit, die bisher an den zusätzlichen Kosten und wegen der Besetzungsprobleme gescheitert ist, kann jedoch ohne diese Nachteile eingeführt werden: durch die Vereinfachung des Einspruchsverfahrens und die gleichzeitige Umsetzung der Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen zu neu zu schaffenden, unteren Steuergerichten.
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