Gleichbehandlung von Mann und Frau in den Beitrags- und Leistungssystemen der Direktversicherung : Im Spannungsverhaeltnis von Arbeits- und Versicherungsrecht aus europarechtlicher Sicht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631406924
ISBN-13
9783631406922
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jan 1st, 1989
Weight
260 grams
Product Classification:
Sociology & anthropologyJurisprudence & general issues
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Quality
Fast
Die Beitrags- und Leistungskalkulation der betrieblichen Altersversorgung in der Form der Direktversicherung kann nach Art. 6 Buchst. h) und i) der Richtlinie 86/378/EWG aus dem Jahr 1986 und muss aufgrund der seit 1987 gültigen Lebensversicherungsbedingungen auf der Grundlage von nach Männern und Frauen trennenden Sterbetafeln erfolgen.
Die vorliegende Arbeit gelangt nach der Auseinandersetzung mit der Grundsatzentscheidung «City of Los Angeles v. Manhart» des US-Supreme Courts aus dem Jahr 1978 zu dem Ergebnis, dass der europarechtliche Lohngleichheitssatz, Art. 119 EWG-Vertrag, als eine Norm des primären Gemeinschaftsrechts bei der Beitrags- und Leistungskalkulation im Rahmen der Direktversicherung die Verwendung von einheitlichen Sterbetafeln gebietet.
Die vorliegende Arbeit gelangt nach der Auseinandersetzung mit der Grundsatzentscheidung «City of Los Angeles v. Manhart» des US-Supreme Courts aus dem Jahr 1978 zu dem Ergebnis, dass der europarechtliche Lohngleichheitssatz, Art. 119 EWG-Vertrag, als eine Norm des primären Gemeinschaftsrechts bei der Beitrags- und Leistungskalkulation im Rahmen der Direktversicherung die Verwendung von einheitlichen Sterbetafeln gebietet.
Die Beitrags- und Leistungskalkulation der betrieblichen Altersversorgung in der Form der Direktversicherung kann nach Art. 6 Buchst. h) und i) der Richtlinie 86/378/EWG aus dem Jahr 1986 und muss aufgrund der seit 1987 gultigen Lebensversicherungsbedingungen auf der Grundlage von nach Mannern und Frauen trennenden Sterbetafeln erfolgen.
Die vorliegende Arbeit gelangt nach der Auseinandersetzung mit der Grundsatzentscheidung «City of Los Angeles v. Manhart» des US-Supreme Courts aus dem Jahr 1978 zu dem Ergebnis, dass der europarechtliche Lohngleichheitssatz, Art. 119 EWG-Vertrag, als eine Norm des primaren Gemeinschaftsrechts bei der Beitrags- und Leistungskalkulation im Rahmen der Direktversicherung die Verwendung von einheitlichen Sterbetafeln gebietet.
Die vorliegende Arbeit gelangt nach der Auseinandersetzung mit der Grundsatzentscheidung «City of Los Angeles v. Manhart» des US-Supreme Courts aus dem Jahr 1978 zu dem Ergebnis, dass der europarechtliche Lohngleichheitssatz, Art. 119 EWG-Vertrag, als eine Norm des primaren Gemeinschaftsrechts bei der Beitrags- und Leistungskalkulation im Rahmen der Direktversicherung die Verwendung von einheitlichen Sterbetafeln gebietet.
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