Grundlagen fuer Staatspflichten auf dem Gebiet der Weiterbildung : Zur Herleitung von Staatsaufgaben und Individualrechten im Weiterbildungswesen
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3820476210
ISBN-13
9783820476217
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1983
Weight
680 grams
Product Classification:
Educational strategies & policyPolitical science & theoryEmployment & labour law
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Die Gewährleistung des Weiterbildungsbereiches ist über die Förderungsbestimmungen in Bund und Ländern nicht zu erreichen. Ebensowenig kann dazu das Institut der «Daseinsvorsorge» herangezogen werden. Dagegen vermag die Grundlagentrias Demokratiegebot, Sozialstaatsgebot und Grundrechtsordnung weitreichende Staatspflichten für die Gewährleistung - und nicht nur für die Förderung der Weiterbildung zu begründen. Ein «Grundrecht auf Weiterbildung» existiert allerdings nur in der Form des sogenannten derivativen Teilhaberechts. Ein originäres «Leistungsgrundrecht auf Weiterbildung» ist abzulehnen. Jedoch ist der «Bildungsurlaub» als eine geeignete Organisationsform der verfassungsrechtlich verbürgten «Freiheit für alle» auszubauen. Es besteht eine Pflicht des Gesetzgebers, diese Freiheit durch Organisations- und Verfahrensregeln zu konkretisieren. Die Aufnahme einer «bildungsbezogenen Staatszielbestimmung» in die Verfassung könnte dabei wichtige Hilfen leisten.
Die Gewahrleistung des Weiterbildungsbereiches ist uber die Forderungsbestimmungen in Bund und Landern nicht zu erreichen. Ebensowenig kann dazu das Institut der «Daseinsvorsorge» herangezogen werden. Dagegen vermag die Grundlagentrias Demokratiegebot, Sozialstaatsgebot und Grundrechtsordnung weitreichende Staatspflichten fur die Gewahrleistung - und nicht nur fur die Forderung der Weiterbildung zu begrunden. Ein «Grundrecht auf Weiterbildung» existiert allerdings nur in der Form des sogenannten derivativen Teilhaberechts. Ein originares «Leistungsgrundrecht auf Weiterbildung» ist abzulehnen. Jedoch ist der «Bildungsurlaub» als eine geeignete Organisationsform der verfassungsrechtlich verburgten «Freiheit fur alle» auszubauen. Es besteht eine Pflicht des Gesetzgebers, diese Freiheit durch Organisations- und Verfahrensregeln zu konkretisieren. Die Aufnahme einer «bildungsbezogenen Staatszielbestimmung» in die Verfassung konnte dabei wichtige Hilfen leisten.
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